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Die private Krankenversicherung übernimmt im Krankheits- und Behandlungsfall umfangreichere Leistungen als die gesetzlichen Krankenkassen. Die Privatversicherungen bieten komplette Pakete oder die "Buchung" einzelner Leistungen an.
Im Bereich der ambulanten Gesundheitsleistungen können privat Versicherte Patienten ihren Arzt frei wählen. Durch die Übernahme der höheren Kosten durch die Kassen behandeln viele Ärzte Privatpatienten ohne Wartezeit und vergeben kurzfristigere Termine. Für den Besuch bei einem Arzt ist keine Praxisgebühr zu entrichten und weitere Fachärzte können ohne Überweisungsschein aufgesucht werden. Die Private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für neueste Behandlungsmethoden. Hierunter fallen auch Therapien der Alternativmedizin. Auch die Kosten für Psychotherapie-Sitzungen werden teilweise oder komplett bezahlt.
Bei den Medikamentenverschreibungen gibt es für Patienten der Privaten Krankenversicherungen keine Einschränkungen. Übernommen werden zuzahlungsfrei alle Medikamente und Heilmittel. Sind Kontaktlinsen oder Brillen erforderlich gibt es für Brillengestelle einen finanziellen Zuschuss und für Brillengläser und Linsen werden die Kosten erstattet. Oft gelten hier unterschiedliche Betragsobergrenzen innerhalb eines bestimmten Zeitraums, die auch vom Dioptrien-Wert abhängig sind.
Im Bereich der stationären Krankheitsbehandlung können Privatversicherte das Krankenhaus frei wählen und erhalten eine Chefarztbehandlung oder die Behandlung durch den Diensthabenden Arzt. Die PKV übernimmt die Kosten für die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Eine Eigenbeteiligung, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, besteht nicht. Bei einem Volltarif werden auch die Kosten für den medizinisch notwendigen Transport von und zum Krankenhaus übernommen. Die Kostenübernahme von Behandlungen und Transporte im Ausland werden ebenfalls von den privaten Krankenversicherungen ohne Aufpreis übernommen.
Wenn eine zahnärztliche Behandlung notwendig ist, werden im Vollversicherungstarif der Privaten Krankenversicherung die gesamten Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe ohne Betragsbegrenzung übernommen. Im Bereich der Kieferorthopädie und beim Zahnersatz erstatten die meisten Privaten Krankenversicherungen die Kosten bis zu einem prozentualen Höchstsatz zwischen 50 und 75 Prozent, zumeist auch betragsmäßig gedeckt. Die Höchstgrenze liegt bei mehreren tausend Euro.
Ein weiteres wichtiges Leistungsmerkmal von Privaten Krankenversicherungen ist die Rückerstattung von Beiträgen. Erstattet werden mehrere Monatsbeiträge, wenn in einem Kalenderjahr Leistungen der Krankenversicherung nicht in Anspruch genommen werden oder nur über den Eigenanteil des Versicherten abgedeckt sind.