Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

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Eine Krankenversicherung ist wichtig. Gerade Krankheitskosten könnten sonst Existenzen ruinieren. Aus diesem Grunde wurde bereits vor vielen Jahren die gesetzliche Krankenversicherung als Pflichtversicherung für Arbeitnehmer geschaffen. Durch die Beiträge der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber wird so sichergestellt, dass jeder im Krankheitsfall angemessen versorgt wird.

Selbstständige konnten schon immer wählen, ob sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen möchten oder ob sie eine private Krankenversicherung bevorzugen. Aber auch für Arbeitnehmer ist die private Krankenversicherung eine Alternative. Nämlich dann, wenn sie regelmäßig über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Bis zu dieser Grenze werden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung einbehalten und je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Wer darüber hinaus verdient, zahlt seinen Beitrag höchstens von der Beitragsbemessungsgrenze. Die Versicherungspflichtgrenze lag im Jahr 2011 bei 49.500 €. Wer als Arbeitnehmer also monatlich regelmäßig über 4.125,00 € verdient, kann sich freiwillig in einer privaten Krankenversicherung versichern.

Vergleich Private Krankenversicherung (PKV)

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Finanzielle Leistungen

Bitte wählen Sie hier aus, welche finanziellen Leistungen für Sie wichtig sind.

Wir empfehlen, sich gegen krankheitsbedingte Verdienstausfälle durch eine Tagegeldversicherung abzusichern.

Denn nach sechs Wochen Abwesenheit durch Krankheit zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Sinnvoll ist daher eine Tagesgeldversicherung ab der siebten Woche (43. Tag).

Für Selbständige empfehlen wir eine Absicherung ab der vierten Woche (29. Tag).

Dabei erhalten Sie beim Krankentagegeld den vereinbarten Satz pro Tag unabhängig davon, ob Sie im Krankenhaus oder zu Hause behandelt werden.
Maximale Selbstbeteiligung pro Jahr
Krankentagegeld pro Tag
Krankentagegeld ab

Zusatzleistungen

Ein großer Vorteil der privaten Krankenversicherung ist ihre Individualität.

So können Sie den Leistungsumfang auf Ihren persönlichen Bedarf ausrichten und zusätzlich zum Basistarif weitere Leistungen wie zum Beispiel Kostenerstattung für Heilpraktiker, Chefarztbehandlung oder Zuschüsse zu Sehhilfen mit in den Versicherungsschutz integrieren.

Nicht gewünschte Leistungen hingegen können Sie weglassen und damit die Beiträge senken.
Mindesterstattung von Zahnbehandlung
Mindesterstattung von Zahnersatz
Erstattung von Sehhilfen (Brillen
und Kontaktlinsen usw.) bis zu
privatärztliche Behandlung
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