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Wo können Minijobber unterstützen? - Die Haushaltsjob-Börse informiert / Neuer Erklärfilm erläutert haushaltsnahe Dienstleistungen in Privathaushalten / Jetzt auch für Tätigkeiten über 450 Euro (VIDEO)

29.02.2016 - Vermischtes (Arbeit, Immobilien, Ratgeber)

Bochum (ots) -

Gerade bei Stress im Beruf oder im Haushalt mit kleinen Kindern wünschen sich viele eine helfende Hand. Minijobber können hier entlasten, indem sie alle sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungenübernehmen. Doch welche Arbeiten zählen dazu? Die Haushaltsjob-Börse,das offizielle Online-Stellenportal der Minijob-Zentrale, weist auf ihrer Startseite darauf hin, dass haushaltsnahe Dienstleistungen ausschließlich Arbeiten umfassen, die normalerweise durch Familienangehörige erledigt werden. Dazu gehören unter anderem Kochen, Putzen, Rasenmähen oder auch die Kinderbetreuung. Trotz dieser einfachen Definition fällt den meisten Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine genaue Unterscheidung schwer. Der neue Erklärfilm der Minijob-Zentrale informiert und sorgt für Durchblick.

Informativ auf den Punkt gebracht

Der knapp zweiminütige Film stellt anschaulich dar, welche Tätigkeiten aus den Kategorien Haushalt, Garten, Kinder, Senioren undTiere ein Minijobber übernehmen kann. Anhand eines konkreten Beispiels wird zudem erläutert, welche Dienstleistungen nicht in die Haushaltsjob-Kategorie gehören. Darüber hinaus bringt die Minijob-Zentrale im neuen Film allen Interessierten den Service der Haushaltsjob-Börse in Kürze nah.

Unterstützung einfach online finden

Dank der Haushaltsjob-Börse, dem kostenlosen Serviceangebot der Minijob-Zentrale, gestaltet sich die Suche nach einer Hilfe für Haushalt und Garten ganz leicht. Egal ob Minijobs mit einem Entgelt von bis zu 450 Euro monatlich oder Beschäftigungen mit einem Entgelt darüber hinaus: Unter www.haushaltsjob-boerse.de können private Arbeitgeber und Arbeitnehmer mittels Postleitzahl nach passenden Angeboten suchen oder selbst eine Anzeige aufgeben.

Gesucht, gefunden und gleich angemeldet

Ist ein passender Minijobber gefunden, sollte der Arbeitgeber ihn im nächsten Schritt bei der Minijob-Zentrale anmelden. Nur wer die helfende Hand anmeldet, ist auf der sicheren Seite. Außerdem ist die Anmeldung entgegen vieler Vorurteile weder teuer noch zeitaufwendig. Arbeitgeber sparen sogar 20 Prozent der Kosten für ihren Minijobber im Privathaushalt und können damit bis zu 510 Euro im Jahr von der Steuer absetzen. Wie groß die Ersparnis genau ist, berechnet der kostenlose Haushaltsscheck-Rechner der Minijob-Zentrale unter http://ots.de/MN4XE.

Quelle: www.presseportal.de