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Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen aufheben

15.02.2019 - Politik (Auszeichnung, Gesundheit, Versicherung, Rente, Soziales, Arbeit, Innenpolitik, Rechtsprechung, Behinderte)

Berlin (ots) - Angesichts der nahenden Wahl zum Europaparlament übt der Sozialverband Deutschland scharfe Kritik am Wahlausschluss von Menschen mit Behinderungen. "Über 81.000 behinderten Wählerinnen und Wählern bleibt der Urnengang in Deutschland bei der kommenden Europawahl verwehrt. Dies muss ein Ende haben und darf vom Bundestag nicht auf die lange Bank geschoben werden. Denn die Ausschlüsse sind absurd", betont SoVD-Präsident Adolf Bauer. Zudem bemängelt der Verbandspräsident die Ausgestaltung der Wahlverfahren und der Wahlmaterialien. "Komplizierte Briefunterlagen und die oft fehlende Barrierefreiheit der Wahlräume behindern viele Wahlberechtigte an derStimmabgabe. Weniger Barrieren müssen bei Wahlen selbstverständlich werden. Es darf nicht sein, dass erwachsenen Bürgerinnen und Bürgern dieses wesentliche Grundrecht verwehrt wird", sagt Adolf Bauer.

In Deutschland dürfen Menschen, denen zur Besorgung ihrer Angelegenheiten ein Betreuer oder eine Betreuerin zur Seite steht, nach geltender Rechtslage nicht wählen. Trotz der Koalitionsvereinbarung eines "inklusiven Wahlrechts für alle" steht die Umsetzung noch aus.

Damit möglichst viele Menschen ihr Wahlrecht ausüben können, informiert der SoVD im Vorfeld von Wahlen regelmäßig.

Seit über 100 Jahren versteht sich der SoVD als Ansprechpartner und Anwalt sozial benachteiligter und von gesellschaftlicher Ausgrenzung bedrohter Menschen. Der Verband macht auf soziale Missstände aufmerksam und nimmt Einfluss auf die Sozial- und Gesellschaftspolitik, um die Ursachen von Benachteiligung und Ungleichheit aus der Welt zu schaffen. Rund 570 000 Mitglieder sind bundesweit im SoVD organisiert. Der Verband wurde 1917 als Kriegsopferverband gegründet.

Quelle: www.presseportal.de