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VW-Musterfeststellungsklage im Abgasskandal: Beunruhigende Signale aus Braunschweig

07.02.2019 - Wirtschaft (Auto, Verbraucher, Rechtsprechung)

Nürnberg (ots) - Die am 01.11.2018 gegen die Volkswagen AG bei demOLG Braunschweig eingereichte Musterfeststellungsklage wurde als großer Fortschritt für den Verbraucherschutz im Dieselskandal gefeiert. In einem anderen "Musterklageverfahren" machte das OLG Braunschweig den VW-Kunden jedoch leider wenig Hoffnung. Es muss daher damit gerechnet werden, dass auch die VW-Musterfeststellungsklage scheitern wird. An eine negative, rechtskräftige Entscheidung sind jedoch alle Verbraucher gebunden, die sich in das Klageregister eingetragen haben.

Zahlreiche Geschädigte des Dieselskandals haben sich als risikolosbeworbenen, sogenannten "Sammelklagen" angeschlossen. Die Klage einesbekannten Dienstleisters hatte das LG Braunschweig bereits abgewiesen. In dem Berufungsverfahren mit dem Az.: 7 U 134/17 wird das OLG Braunschweig laut Medienberichten voraussichtlich der Volkswagen AG Recht geben.

Auch für die über 400.000 Verbraucher, die sich der VW-Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, sind dies schlechte Nachrichten. Denn das Musterfeststellungsklageverfahren wird ebenfalls vor dem OLG Braunschweig geführt. Während bundesweit immer mehr Gerichte betroffenen Autobesitzern Schadensersatz zusprechen, sticht die Braunschweiger Justiz seit Langem als Negativbeispiel deutlich heraus. Die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte hatte daher bereits mehrfach, beispielsweise in ihrer Pressemitteilung vom 02.10.2018, darauf hingewiesen, dass auch das Oberlandesgericht Braunschweig voraussichtlich die Auffassung vertreten wird, dass die Volkswagen AG für ihre "Tricksereien" nicht haften soll. Eben diese Prognose scheint sich nunmehr nach den berichteten Äußerungen des Oberlandesgerichts Braunschweig in dem "Sammelklageverfahren" zu bestätigen.

In der Musterfeststellungsklage steckt ein ganz erhebliches Gefahrenpotential. Wenn die Musterfeststellungsklage vor dem OLG Braunschweig rechtskräftig abgewiesen wird, sind alle Betroffenen, die sich der Klage angeschlossen haben, an die negativen Feststellungen gebunden. Schadensersatzansprüche können sodann nicht mehr vor einem anderen, ggf. "verbraucherfreundlicheren" Gericht geltend gemacht werden.

Dieser Gefahr können Verbraucher effektiv nur durch eine Rücknahmeihrer Anmeldung begegnen. Die Anmeldung kann allerdings nur bis zum Ablauf des Tages der mündlichen Verhandlung zurückgenommen werden. Falls das OLG Braunschweig im Termin weiterhin Schadensersatzansprüche ablehnen will, stehen Betroffene daher unter sehr großem Zeitdruck.

Verbrauchern ist daher zu empfehlen, nicht einfach auf den Tag X zu warten, sondern sich bald und sehr genau zu überlegen, ob sie das ganz erhebliche Risiko der VW-Musterfeststellungsklage in Kauf nehmenwollen. Verjährungsrechtliche Probleme stellen sich bei einer Antragsrücknahme regelmäßig nicht. Autobesitzer haben danach ein halbes Jahr Zeit, ihre Schadensersatzansprüche im Wege der Einzelklage gerichtlich geltend zu machen.

Nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte Dr. Hoffmann & Partner, die zahlreiche Geschädigte im Dieselskandal vertreten, unterlagen Schadensersatzansprüche entgegen der allgemeinen Berichterstattung ohnehin nicht einer Verjährung zum 31.12.2018. Daher sollten auch Geschädigte, die sich nicht der VW-Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, ihre Ansprüche weiterhin mit aller Konsequenz verfolgen.

Quelle: www.presseportal.de