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VW Abgasskandal - 1. Gerichtstermin zur Staatshaftungsklage gegen BRD findet am 28.02.2019, 13:30 Uhr, beim Landgericht Freiburg statt

31.01.2019 - Politik (Auto, Bundesregierung, Rechtsprechung)

Lahr (ots) - In dem bundesweit ersten Verfahren dieser Art macht der Kläger, vertreten durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, wegen des Abgasskandals Schadensersatzgegen die BRD geltend.

Im Jahre 2012 hat der Kläger einen mit sog. Schummelsoftware ausgestatteten VW Golf GTD erworben. Er verlangt von der BRD den Ersatz von Schäden, die ihm daraus entstehen, dass die BRD es unterlassen hat, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionsmaßnahmen im Sinne von Art. 46 der Richtlinie 2007/46/EG vorzusehen und die ihm zudem daraus resultieren, dass die BRD das vonder Volkswagen AG durch entsprechenden Antrag eingeleitete Genehmigungsverfahren für den vom Kläger erworbenen Fahrzeugtyp unzureichend überwacht hat.

Der Kläger beruft sich darauf, dass die BRD die Richtlinie, die den EU-Staaten den Rahmen für Typengenehmigungsverfahren für Kraftfahrzeuge vorgibt, nicht umgesetzt hat, weil sie insbesondere vor Bekanntwerden des Abgasskandals keine ausreichenden Regelungen geschaffen hat, um die Automobilhersteller zu rechtskonformem Verhalten zu zwingen. Hätte der Bund diese nationalen Regelungen entsprechend der Umsetzungsverpflichtung aus der aus dem Jahr 2007 datierenden Richtlinie geschaffen - beispielsweise durch Erhöhung desBußgeldrahmens oder entsprechende Strafvorschriften wie etwa in den USA - so wäre insbesondere die Volkswagen AG davon abgehalten worden,die Manipulation von Millionen von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen auch nur ins Kalkül zu ziehen. In diesem Falle hätte das KBA auch nur genehmigungsfähige Fahrzeugtypen zugelassen und hätten der Kläger und Millionen anderer Käufer keine manipulierten Fahrzeuge erworben. Sie hätten somit keinen Schaden erlitten.

Weiterhin macht der Kläger geltend, dass den Behörden des Bundes seit den 1990er Jahren die Thematik von in Fahrzeugen verbauten Prüfstanderkennungen und spätestens seit dem Jahre 2007 die Problematik von Abschalteinrichtungen bewusst war. Den Behörden lagenzudem bereits lange vor dem Abgasskandal klare Hinweise darauf vor, dass Emissionen von Dieselfahrzeugen auf dem Rollenprüfstand und im Realbetrieb erheblich divergierten. Dennoch wurden von den Behörden weder weitere Nachforschungen hierzu angestellt noch die Automobilindustrie genauer überwacht. So war es möglich, dass die Automobilindustrie, allen voran die Volkswagen AG, in Millionen von Fahrzeugen installieren konnte. Wären von der BRD frühzeitig geeignete Maßnahmen ergriffen und die Hersteller genauer kontrolliertworden, so wäre es nie zu "Dieselgate" gekommen.

Das Landgericht Freiburg Az.: 2 O 24/18 wird sich dabei insbesondere mit dem jahrelangen passiven Verhalten der Behörden zu beschäftigen haben und als erstes deutsches Gericht über die Haftung des Staates aufgrund des Skandals entscheiden.

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht umeine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als10.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer führen in einer Spezialgesellschaft die erste Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Quelle: www.presseportal.de