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Verpackungsgesetz: Recyclingquote wird verfehlt - was soll's?

15.11.2019 - Wirtschaft (Recycling, Verpackung, Kunststoff, Gesetze, Abfall, Bild, Nachhaltigkeit)

Mainz (ots) - Zum 1. Januar 2019 trat das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft, das höhere Recyclingquoten vorsieht. Bereits in diesem Jahr steigt die Vorgabe für die werkstoffliche Verwertung von Kunststoffen von 36 auf 58,5 Prozent. Ab 2022 wird die Quote sogar 63 Prozent betragen. Das klingt gut in der Theorie - funktioniert bisher aber nicht in der Praxis. Die angestrebte Recyclingquote wird in diesem Jahr bei Weitem nicht erreicht werden.

Nicht zu ändern? Von wegen!

Reinhard Schneider macht seinem Ärger darüber Luft

"Es geht bei diesem Thema nachweislich nicht um einen Mangel der technischen Machbarkeit, also des Könnens, sondern um einen Mangel des Wollens. Wenn funktionierende Technologien zum energieschonenden Recycling bereits existieren und über Open Innovation jedem zur Verfügung gestellt werden, gibt es heutzutage in der Industrie oftmals starke Kräfte, die Veränderungen grundsätzlich ablehnen. Das hängt damit zusammen, dass neue Prozesse meistens mit Investitionen zusammenhängen, die man lieber so weit wie möglich vor sich herschiebt, statt Pionier der Zukunftsthemen zu sein. Dieses Vorsichherschieben von Veränderungen schont zwar vorübergehend den Geldbeutel, es rächt sich jedoch mehrfach, wenn man von Anderen technologisch überholt wird und dann zusätzlich in der öffentlichen Meinung klar wird, dass man notwendige Reformen vorsätzlich verschleppt hat. Daher bemühen sich die Vertreter dieser Verweigerungshaltung nach Leibeskräften gegenüber der Politik und den Medien die vermeintlichen technischen Sachzwänge als unausweichlichen Grund für die eigene Zurückhaltung zu erklären.

Das läuft beim Thema Plastik Kreislaufwirtschaft in Deutschland nicht anders als vor einigen Jahren beim Thema E-Mobilität. Die deutliche Verfehlung der im Verpackungsgesetz vorgeschriebenen Recyclingquoten ist schon seit bald einem Jahr unübersehbar. Der Versuch, dies jetzt als Überraschung darzustellen, um eine großzügige Übergangsfrist gewährt zu bekommen, weil man technisch noch nicht so weit sei, ist jämmerlich. Hier wird demnächst ähnlich viel Vertrauen verspielt, wie es in der Automobilindustrie schmerzlich zu beobachten war. Eine Abhilfe wäre es, neue Gesetze ausnahmsweise mal ernst zu nehmen und bei der klaren Verfehlung von Mindestzielen nicht wieder beide Augen zuzudrücken. Ansonsten muss man sich nicht wundern, dass in Deutschland viele gute Ideen zu spät oder gar nicht umgesetzt werden und die jüngere Generation zu Recht die Geduld verliert."

Reinhard Schneider, Inhaber Werner & Mertz GmbH Deutscher Umweltpreisträger 2019

Reinhard Schneider hat 2012 zusammen mit Kooperationspartnern wie Der Grüne Punkt entlang der gesamten Wertschöpfungskette die Recyclat-Initiative ins Leben gerufen, die sich für die hochwertige Aufbereitung von Altplastik aus dem Gelben Sack einsetzt und damit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der deutschen Recyclingquoten leistet - lange bevor es das Gesetz überhaupt gab.

Kooperationspartner Der Grüne Punkt fordert ebenfalls kein Pardon bei Quotenverfehlung

Der Grüne Punkt fordert die Behörden auf, dem "kreativen Wettbewerb" von Konkurrenten einen Riegel vorzuschieben. In einem Schreiben warnt DSD-Chef Michael Wiener davor, dass andere duale Systeme offenbar planten, den zuständigen Stellen anzukündigen, dass eine Verfehlung der Recyclingquoten für 2019 leider nicht auszuschließen sei, weshalb eine Übergangsfrist nötig wäre.

Wie Wiener schreibt, solle damit um Verständnis geworben werden, weil das Verpackungsgesetz schließlich neu und kompliziert sei und das Marktumfeld unübersichtlich. Außerdem falle die Sekundärrohstoffverwertung wegen der weitgehenden Schließung der Verwertungswege nach Asien unerwartet schwierig und defizitär aus. Man erwarte ob dieses herausfordernden Umfeldes eine "Übergangsfrist", bis zu der die volle Quotenerreichung nach dem Verpackungsgesetz suspendiert werde.

Wiener forderte die Behörden auf, einem solchen Ansinnen eine Absage zu erteilen. Sie sollten klarstellen, dass die Quotenvorgaben des Verpackungsgesetzes bereits für den Mengenstromnachweis des Jahres 2019 vollumfänglich gelten und dass Verfehlungen mit den vom Verpackungsgesetz vorgesehenen Maßnahmen auch geahndet werden.

Mehr dazu unter: http://ots.de/TLK7PK

Werner & Mertz:

Seit über 150 Jahren ist die Werner & Mertz GmbH am Standort Mainz vertreten und mit ihren Vertrauensmarken Frosch, emsal und green care Professional als innovatives Unternehmen auf dem europäischen Markt bestens etabliert. Das Unternehmen arbeitet nach den Prinzipien einer umweltschonenden Wirtschaftsweise und hat zum Ziel, eine nachhaltige Lebensweise mehrheitsfähig zu machen. Mit der Initiative Frosch und Projektpartnerschaften bereitet Werner & Mertz zukunftsweisenden nachhaltigen Lösungen den Weg und gibt neue Impulse über die eigene Branche hinaus. Über die Recyclat-Initiative wurden schon über 315 Millionen Verpackungen aus Altplastik in den Handel gebracht (Aktuelle Zahlen unter www.wir-fuer-recyclat.de). Gelebte Kreislaufwirtschaft zum Schutz von Ressourcen und der Umwelt.

Quelle: www.presseportal.de

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