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21.11.2024 - Wirtschaft (Umfrage, Recht, Verbraucher, Auto, Elektromobilität)
Berlin-Schönefeld (ots) -
- Verbraucherkanzlei befragt über 600 Tesla-Besitzer zu Problemen mit ihren Fahrzeugen- Fast alle Befragten klagen über Phantombremsungen - auch die Fahrzeug-Reichweite wird oft kritisiert- Verbraucheranwalt hält amtliche Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt für nötig
Halten Tesla-Fahrzeuge nicht, was sie versprechen? Eine aktuelle Umfrage der Verbraucherkanzlei Goldenstein Rechtsanwälte (http://www.ra-goldenstein.de/) unter 642 Besitzern von Tesla-Fahrzeugen, die zwischen 2022 und 2024 gekauft wurden, zeigt eine Vielzahl schwerwiegender Mängel auf. Besonders alarmierend ist, dass sich die häufigsten Probleme auf sicherheitskritische Funktionen beziehen. Rechtsanwalt Claus Goldenstein hält deshalb Zehntausende Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für nötig. Betroffene Tesla-Fahrer können oft Gewährleistungsansprüche durchsetzen.
Phantombremsungen als hohes Sicherheitsrisiko
Nahezu alle Befragten (94,2 Prozent) berichten von sogenannten Phantombremsungen, bei denen das Fahrzeug ohne erkennbaren Grund plötzlich abbremst. Eine solche Problematik ist bei Tesla nicht neu. Ein unabhängiges Gutachten, das in diesem Jahr im Auftrag des Landgerichts Traunstein erstellt wurde, bestätigte erstmals offiziell das Auftreten dieses gefährlichen Bremsmanövers. Besonders kritisch: Eine Testfahrt mit aktiviertem Autopiloten musste im Rahmen der Gutachten-Erstellung abgebrochen werden, da eine Phantombremsung auf der Autobahn zu mehreren Gefahrensituationen führte.
Neben den Bremsproblemen klagen 62,9 Prozent der Befragten über eine erhebliche Diskrepanz zwischen der beworbenen Reichweite und der tatsächlichen Leistung der Fahrzeuge. 60 Prozent der Tesla-Besitzer weisen zudem auf unplausible Entscheidungen beim autonomen Fahren hin. Auch Verarbeitungsmängel, darunter ungleichmäßige Spaltmaße und Probleme mit der Lackierung, betreffen mehr als die Hälfte (57,2 Prozent) der Tesla-Fahrzeuge.
Selbst grundlegende Funktionen wie der Parkassistent sind laut 51,4 Prozent der Umfrageteilnehmer fehlerhaft oder gar nicht funktionsfähig. Immerhin fast jeder Vierte (22,9 Prozent) berichtet zudem von einer nicht voll funktionstüchtigen Innenraumüberwachung, während 14,3 Prozent über mangelhafte Türgriffe klagen. Insgesamt 65,7 Prozent der Befragten haben zudem weitere Mängel aufgezählt, die sich jedoch von Fahrzeug zu Fahrzeug unterscheiden. Lediglich 2,8 Prozent gaben an, keine Probleme mit ihrem E-Auto zu haben.
Verbraucheranwalt fordert KBA-Rückrufe von Tesla-Fahrzeugen
"Tesla zählt zu den Pionieren der Elektromobilität. Doch die Ergebnisse unserer Umfrage zeigen, dass Tesla den eigenen Qualitätsansprüchen nicht gerecht wird - mit teils gravierenden Folgen für die Verkehrssicherheit. Insbesondere die Phantombremsungen stellen ein großes Risiko dar und können definitiv nicht als Einzelfälle abgetan werden. In den USA kam es deshalb sogar schon zu Massenkarambolagen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Phantombremsungen auch in Deutschland schwerwiegende Unfälle verursachen", warnt Verbraucheranwalt Claus Goldenstein, Inhaber der gleichnamigen Kanzlei. Er ergänzt:
"Wir von Goldenstein Rechtsanwälte sehen das Kraftfahrt-Bundesamt in der Pflicht, die betroffenen Tesla-Fahrzeuge amtlich zurückzurufen, damit der US-Autobauer die Probleme mit den Phantombremsungen beseitigt. Aktuell fahren nämlich Zehntausende Tesla-Fahrzeuge auf deutschen Straßen umher, die aufgrund der Phantombremsungen ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
Unabhängig von möglichen Rückrufen können betroffene Tesla-Besitzer bis zu zwei Jahre nach der Fahrzeugübergabe Gewährleistungsansprüche aufgrund zahlreicher Fahrzeugprobleme geltend machen. So können sie sich nicht nur zur Wehr setzen, sondern auch Druck auf Tesla ausüben, die eigenen Fahrzeugstandards künftig grundlegend zu verbessern. Konkret ist es möglich, den kompletten Kaufpreis zurückzufordern, wenn das eigene Fahrzeug im Gegenzug zurückgegeben wird. Alternativ besteht aber auch die Option, den ursprünglichen Kaufpreis im Nachhinein zu mindern oder ein gleichwertiges Fahrzeug als Ersatz zu erhalten.
Das ist unter anderem auch wegen der Reichweite der E-Autos möglich. So haben deutsche Zivilgerichte in der Vergangenheit bei Dieseln und Benzinern klargestellt, dass sich der Kraftstoffverbrauch bzw. die Fahrzeug-Reichweite maximal 10 bis 15 Prozent von den Herstellerangaben unterscheiden darf. Insbesondere bei kalten Außentemperaturen weicht die Reichweite von Tesla-Fahrzeugen Erfahrungsberichten zufolge allerdings bis zu 50 Prozent von den Herstellerangaben ab. Das führt nicht nur zu Einschränkungen der betroffenen Tesla-Fahrer, sondern schwächt auch das allgemeine Vertrauen in die Elektromobilität. Daher ist es entscheidend, dass Hersteller wie Tesla in die Verantwortung genommen werden, um die Sicherheit und Qualität ihrer Fahrzeuge zu gewährleisten."
Die wichtigsten Umfrage-Ergebnisse wurden tabellarisch unter dem nachfolgenden Link zusammengefasst: https://www.ra-goldenstein.de/neuigkeiten/umfrage-tesla/
Über die Umfrage
Die Umfrage wurde im Oktober 2024 anonym unter 642 Tesla-Fahrern durchgeführt, die sich in der Vergangenheit an die Verbraucherkanzlei Goldenstein gewandt hatten, um potenzielle Rechtsansprüche prüfen zu lassen. Das Ziel der Umfrage war es, die häufigsten Probleme von Tesla-Fahrzeugen zu identifizieren. Die gemeldeten Fahrzeugprobleme standen nicht in allen Fällen im direkten Zusammenhang mit den ursprünglichen Anliegen der Befragten. Eine Unterscheidung zwischen den einzelnen Tesla-Modellen wurde nicht vorgenommen. Die Fahrzeuge der Befragten wurden zwischen 2022 und 2024 erworben.
Über Goldenstein Rechtsanwälte
Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.
Quelle: www.presseportal.de
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