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Schön/Weinberg: Wir kämpfen gegen Fremdbestimmung in der Prostitution

23.03.2016 - Politik (Partei, Gesundheit, Soziales, Rechtsprechung, Gesundheitspolitik)

Berlin (ots) - Prostituiertenschutzgesetz hilft schutzbedürftigen Prostituierten und lässt den anderen ihren Freiraum

Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Prostituiertenschutzgesetzes beschlossen. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön und der frauenpolitische Sprecher Marcus Weinberg:

Nadine Schön: "Nach langen und zähen Verhandlungen mit dem Bundesfrauenministerium und der SPD-Fraktion ist heute der Entwurf eines Prostituiertenschutzgesetzes vom Bundeskabinett beschlossen worden. Der Entwurf soll die sogenannte legale Prostitution regeln. Vor allem auf Drängen der Union enthält er unter anderem eine Erlaubnispflicht für Bordellbetreiber, eine Anmeldepflicht, regelmäßige Gesundheitsberatung für alle Prostituierten und eine Kondompflicht. Zum Schutz von 18 bis 20-jährigen Prostituierten gelten besondere Vorschriften: Sie müssen sich öfter bei der Anmeldebehörde vorstellen und vom Gesundheitsamt beraten lassen."

Marcus Weinberg: "Das rot-grüne Prostitutionsgesetz von 2002 ist in der Praxis gescheitert. Deutschland ist dadurch zum unkontrollierten Bordell Europas geworden. Es ist überfällig, dass der Prostitutionsmarkt in Deutschland stärker reguliert wird. Dabei geht es der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht nur um die Bekämpfung des kriminellen Umfelds, sondern darum, jede Form der Fremdbestimmungin der Prostitution einzudämmen: Gewalt, Einschüchterung, Manipulation, Ausnutzen von Hilflosigkeit, Mietwucher, Uninformiertheit, schlechte Arbeitsbedingungen, Flat-Rate- und Pauschalangebote durch Betreiber.

Fremdbestimmung in der Prostitution verstößt in besonders übler Form gegen die Menschenwürde. Dies werden auch diejenigen einräumen, die selbstbestimmt in der Prostitution tätig sind. Nicht ihretwegen wird es das neue Gesetz geben, sondern für diejenigen, die fremdbestimmt diese Arbeit ausüben. Und diese nicht-selbstbestimmt anschaffenden Frauen und Männer verdienen nicht nur die Solidarität und das Mitgefühl der Gesellschaft, sondern auch den wirksamen Schutzdurch den Staat."

Quelle: www.presseportal.de