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Rückgang bei Klagen und leichter Anstieg der Widersprüche in der Grundsicherung / BA-Presseinfo Nr.04

10.01.2024 - Politik (Arbeit, Wirtschaft, Politik)

Nürnberg (ots) -

·Zahlder Klagen im Jahr 2023 erneut gesunken, leichter Anstieg bei Widersprüchen

· Widerspruchsquotein Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung (gE) liegt bei rund 1,7 Prozent

Im Jahr 2023 wurden 47.934 Klagen und 425.359 Widersprüche eingereicht.Das waren 2.959 Klagen weniger als in 2022 (50.893) bzw. 21.503 Widersprüche mehrals in 2022 (403.856).

Vor allem Klagen in Bezug auf Aufhebung und Erstattung,Sonstige Gründe (zu denen u.a. Aufrechnung, Abführung an Dritte und Mitwirkunggehören) und Regelbedarf/Mehrbedarfe gingen weiter zurück. Bei Widersprüchen gabes nach Jahren des Rückgangs wieder einen leichten Anstieg, insbesondere inHinblick auf Sonstige Gründe, Zugangsvoraussetzungen zum SGB II undLeistungsminderung. Hintergrund ist auch ein Anstieg der Bedarfsgemeinschaftenum 40.000 auf 2.897.000.

Die Zahl der Klagen und Widersprüchegegen Leistungsminderungen ist weiterhin niedrig und bewegt sich unter demNiveau von 2020. Während vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019 noch knapp 3.927Klagen und 39.894 Widersprüche eingelegt wurden, sank die Zahl auf 274 Klagenund 4.678 Widersprüche im vergangenen Jahr. Die Jobcenter haben im Jahr2023 aber auch deutlich weniger Leistungsminderungen ausgesprochen, weil sichmit Einführung des Bürgergeldes die gesetzlichen Voraussetzungen geänderthaben.

Widerspruchs- und Klagequoten in Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung gering

Die Quote für Widersprüche und Klagen kann nur für die imvergangenen noch 301 gE - also Jobcenter, die von der BA und den Kommunen ingemeinsamer Trägerschaft verantwortet werden, - ermittelt werden. 2023 habendiese 21,7 Millionen Leistungsbescheide versendet, gegen die 365.482Widersprüche und 38.648 Klagen eingereicht wurden. Die Widerspruchsquote stiegvon 1,5 Prozent im Jahr 2022 auf 1,7 Prozent im Jahr 2023, die Klagequote bliebbei 0,2 Prozent. Die Quote ist ein Näherungswert, daetwa gegen denselben Bescheid auch mehrere Widersprüche eingelegt werdenkönnen.

Erledigte Widersprücheund Klagen

Die Jobcenter haben im letzten Jahr über 419.552 Widersprücheentschieden. Zwei Drittel der erledigten Widersprüche wurden zurückgewiesenoder durch Kunden zurückgezogen. Bei 138.470 Widersprüchen wurde dieEntscheidung geändert, am häufigsten deswegen, weil fehlende Unterlagennachgereicht wurden (62.123). Fehlerhafte Rechtsanwendung wurde bei 40.158Widersprüchen festgestellt.

60.057 Klagen wurden durch die Gerichte abgeschlossen. Davonwurden rund 65 Prozent abgewiesen oder vom Kläger zurückgenommen, rund 35Prozent führten zu einer neuen Entscheidung.

Hinweise für Redaktionen

- DieJobcenter können in zwei verschiedenen Formen betrieben werden. In 300Jobcentern, den sog. "gemeinsamen Einrichtungen", arbeiten BA und die jeweiligeKommune zusammen und betreiben das Jobcenter gemeinsam. Der Gesetzgeber hatzudem für rund 100 Landkreise die Möglichkeit geschaffen, die Jobcenter inalleiniger Verantwortung zu betreiben (sog. "Jobcenter in kommunalerTrägerschaft"). Die BA ist an diesen Jobcentern nicht beteiligt.

- Diein dieser Presseinformation veröffentlichten Zahlen werden für beideEinrichtungsformen zusammen veröffentlicht, da auch die Jobcenter in kommunalerTrägerschaft der BA nach festgelegten Kriterien Daten zu Widersprüchen undKlagen liefern. Einzige Ausnahme ist der Absatz zur Widerspruchs- undKlagequote: Die BA kennt die Zahl der verschickten Leistungsbescheide nur fürdie gemeinsamen Einrichtungen. Deswegen werden bei den rechnerischen Quoten nurdie eingegangenen Widersprüche und Klagen der gemeinsam betriebenen Jobcenterberücksichtigt.

- StatistischeInformationen zu Widersprüchen und Klagen im Internet (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524068&topic_f=wuk-wuk)

Quelle: www.presseportal.de

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