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28.11.2024 - Wirtschaft (Gesetze, Fernsehen, Medien, Justiz)
Berlin (ots) -
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) soll bei den Planungen und Vorarbeiten zum Digitalen Medienhaus (DMH) gegen das Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verstoßen haben. Rechtliche Vorgaben des Senders und des Landes Berlin seien nicht berücksichtigt worden. Das ergibt sich aus einem Prüfbericht des Landesrechnungshofs Berlin (LRH Berlin) zur "Vorbereitung der Baumaßnahme Digitales Medienhaus", der am Donnerstag veröffentlicht wird. Das Projekt DMH wurde im Herbst 2022 eingestellt. Der Schaden durch bereits geleistete Vorarbeiten beträgt nach Aussage des rbb aktuell gut 6,9 Millionen Euro (Stand: 08.10.2024).
Der LRH Berlin bezieht sich auf die Jahre 2018 bis 2022 unter der Führung der damaligen Intendantin Patricia Schlesinger. Nach Auffassung der Prüfer hat es beim Medienhaus-Projekt erhebliche "Regelungsdefizite und schwerwiegende Wirtschaftlichkeitsverstöße" gegeben. Da der Sender "keine ausreichenden Regelungen für Baumaßnahmen erlassen" haben, deshalb hätte er sich an landesrechtliche Vorgaben halten müssen. Diese Vorgaben habe er "außer Acht gelassen" und wesentliche Bedarfsfragen nicht geklärt. Obwohl es im rbb eine fachlich qualifizierte Bauabteilung gegeben habe, sei die Baumaßnahme "maßgeblich durch externe Dritte" vorbereitet worden. Auch habe es vorab keine Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Bedarfsprognosen gegebenen, so die Prüfer. Gesamtkostenschätzungen seien nicht transparent gemacht worden. Ursprünglich sollten 63 Millionen Euro in einen Neubau zur crossmedialen Medienproduktion am Standort Berlin investiert werden. Im Herbst 2022 gab es Gesamtkostenschätzungen in Höhe von 311 Millionen Euro.
Der rbb sei "den Feststellungen nicht entgegengetreten und wolle die vom Rechnungshof geäußerten Erwartungen und Empfehlungen umsetzen", heißt es in dem Bericht.
Quelle: www.presseportal.de
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