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PIRATEN veröffentlichen Übersichtsseite zur TERREG-Verordnung

08.04.2020 - Politik (Internet, Terrorismus, EU, Partei)

Berlin/Brüssel (ots) - Aktuell verhandelt die EU die geplante TERREG-Verordnung, die das Ziel hat, die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet zu verhindern - und das, wenn es nach Kommission und EU-Regierungen geht, mit Uploadfiltern und grenzüberschreitenden Schnell-Löschanordnungen. Diese Trilog-Verhandlungen sind die letzte Chance, Änderungen vorzunehmen, bevor die Verordnung verabschiedet wird.

Um das Schlimmste zu verhindern braucht es jetzt massiven Widerstand aus der Bevölkerung. Deshalb hat die Piratenpartei eine Webseite zu allen wichtigen und aktuellen Informationen über die geplante TERREG-Verordnung [1] erstellt. Die Seite fasst kompakt den aktuellen Stand zusammen, nennt elf wichtige Gründe, warum sich jeder gegen die TERREG-Verordnung wehren sollte, und listet Empfehlungen auf, was jeder einzelne tun kann, um Uploadfilter und grenzüberschreitende Schnell-Löschanordnungen zu verhindern.

Dr. Patrick Breyer, Bürgerrechtler, Europaabgeordneter der Piratenpartei und einer der Schattenberichterstatter der TERREG-Verordnung, kommentiert: "Je nach Verhandlungsergebnis droht die TERREG-Verordnung dem freien und offenen Internet massiven Schaden zuzufügen und unsere Grundrechte einzuschränken. Uploadfilter könnten einen Präzedenzfall für eine leicht zu missbrauchende, fehleranfällige und noch dazu ineffektive Zensurinfrastruktur schaffen. Grenzüberschreitende Schnell-Löschanordnungen drohen Internetdienste und -plattformen, die von Einzelpersonen oder kleinen Organisationen betrieben werden, in die Knie zu zwingen. Deshalb ist es so wichtig, dass Kommission und EU-Regierungen massiven Widerstand aus der Bevölkerung erfahren. Nur zusammen und mit genügend öffentlicher und medialer Aufmerksamkeit können wir es schaffen, das Schlimmste zu verhindern! Dabei kann jeder einzelne helfen!"

Quellen/Fußnoten:

[1] Übersichtsseite zur TERREG-Verordnung: https://www.piratenpartei.de/terreg-verordnung/

Quelle: www.presseportal.de

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