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PIRATEN Niedersachsen fordern unabhängigen Polizei-Beauftragten

20.09.2020 - Politik (Innenpolitik, Sicherheitskräfte, Partei)

Hannover (ots) - Im Rahmen der Diskussion um rechtsextremistische Ausprägungen in Teilen der Polizei erneuern wir PIRATEN Niedersachsen unsere Forderung nach einer Kontrolle der Polizei durch einen unabhängigen Landesbeauftragten [1].

"Was erwartet man denn von Polizeibediensteten, wenn sie in Gruppen geraten, bei denen sie auf extremistische Ansichten treffen? Sie wären rein formal und beamtenrechtlich verpflichtet, ihre jeweiligen Vorgesetzten darüber in Kenntnis zu setzen [2]. Ohne zu wissen, ob diese nicht vielleicht diese Ansichten teilen und sich bei Bekanntwerden einer Meldung den ausgrenzenden Reaktionen der Kollegen [3] ausgesetzt zu sehen. Da hilft auch die niedersächsische Lösung einer beim Innenministerium angesiedelten Beschwerdestelle herzlich wenig. Denn auch dort kann man nicht sicher sein, wo die Information landet, weil dort keine eigenen Ermittlungsbefugnisse liegen, sondern jede Meldung brühwarm den Disziplinarvorgesetzten eines Beschuldigten erreicht. Im Zweifel macht man damit den Bock zum Gärtner, wie das jüngste Beispiel aus NRW [4] zeigt," stellt Thomas Ganskow [5], Vorsitzender der PIRATEN Niedersachsen und deren Spitzenkandidat zur Bundestagswahl 2021 ernüchtert fest. "Insofern ist die niedersächsische Lösung zwar besser, als in Bundesländern, in denen es nicht einmal diese Möglichkeit gibt, aber immer noch nicht das, was wirkliche Sicherheit für diejenigen betrifft, die über Verfehlungen Informationen haben. Hier bedarf es zusätzlich der Befreiung vom Dienstweg, damit auch Bedienstete auf der sicheren Seite sind. Dass es in den vergangenen Jahren "nur" zwanzig verfolgte Vorfälle rechter bzw. rassistischer Natur gab [6], in denen ermittelt wurde, ist nicht etwa ein Beleg für die Unnötigkeit sondern gerade für die Berechtigung dieser Forderung."

Wolf Vincent Lübcke, ebenfalls Listenkandidat zur Bundestagswahl 2021 der PIRATEN Niedersachsen und Koordinator der Bundes-AG Innenpolitik, führt weiter aus:

"Es geht dabei nicht nur um rechtsgerichtete Inhalte. Es geht schließlich auch um ungerechtfertigte Gewaltanwendung im allgemeinen. Dafür gibt es immer wieder Beispiele [7]. Erstatten Betroffene dann Anzeige, werden sie nicht selten mit Gegenanzeigen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt bedacht. Denn spätestens bei gewährter Akteneinsicht bekommt die gegnerische Partei Zugang zu den Personalien der Anzeigenden, was so manche Betroffenen von einer Anzeige abhalten dürfte. Wobei natürlich auch ein Hintergrund sein kann, dass es insbesondere bei Gewaltanwendungen im Zusammenhang mit Demonstrationen kaum möglich ist, Schuldige zu ermitteln. Daher bedarf es auch einer erkennbaren, individuellen Identifikationsnummer von dabei eingesetzten Kräften. [8]"

Quellen:

[1] https://ots.de/NvuzJh

[2] § 104 NBG https://t1p.de/omua

[3] RND-Bericht https://t1p.de/e98g

[4] https://www.tagesschau.de/regional/nordrheinwestfalen/nrw-rechtextreme-polizei-netzwerk-101.html (https://ots.de/j0Kkj4)

[5] https://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Thomas_Ganskow

[6] NDR-Bericht https://t1p.de/dmdh

[7] Taz-Bericht https://t1p.de/v3m5

[8] https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_LTW_2022#Identifikationsnummer_f.C3.BCr_Polizisten

Quelle: www.presseportal.de

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