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PIRATEN begrüßen Urteil des EuGH zur pauschalen Vorratsdatenspeicherung

06.10.2020 - Politik (Internet, Telekommunikation, Datenschutz, Rechtsprechung, EU, Mobile Kommunikation, Partei)

Berlin (ots) - Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Urteil zur pauschalen Vorratsdatenspeicherung gefällt: Eine anlasslose Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ist unzulässig[1]. Auch in Deutschland hat die Diskussion um das Thema anlasslose Vorratsdatenspeicherung wieder begonnen, Sicherheitspolitiker verstehen sie als Allzweckwaffe im Kampf gegen organisierte Kriminalität. Anlass sind drei Verfahren aus dem europäischen Ausland.

Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland erklärt:

"Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichtshofs, bei seinem bisherigen Urteil zu bleiben und die allgemeine und unterschiedslose flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten weiterhin für unzulässig zu erklären. Das Urteil macht sehr deutlich, dass niemals alle Bürger in Generalverdacht genommen werden dürfen, wie dies bei einer solchen Speicherpflicht der Fall wäre. Es darf keine allgemeine Speicherpflicht aller unserer kommunikativen Verbindungen geben. Solche Datenberge zu schaffen, birgt große Risiken für eine freie Gesellschaft und liberale Demokratie. Ich hoffe, dass dieses Urteil eine entsprechende Wirkung auch auf die Diskussionen in Deutschland haben wird, wo unter dem Deckmantel der Bekämpfung der organisierten Kriminalität die Diskussion um eine solche Speicherpflicht wieder begonnen wird."

Ein Urteil zu den Regelungen in Deutschland wird in einigen Monaten erwartet, hierzu läuft ein gesondertes Verfahren vor dem EuGH.

Quellen/Fußnoten:

[1] https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-10/cp200123en.pdf

Quelle: www.presseportal.de

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