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Montgomery: Online-Praxen sind kein Ersatz für direkten Patienten-Arzt-Kontakt

11.03.2016 - Politik (Medizin, Gesundheit, Versicherung, Arbeit, Politik, Ärzte, Gesundheitspolitik)

Berlin (ots) - Berlin, 11.03.2016 - "Es ist richtig, dass die Bundesregierung der Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente über Online-Praxen einen Riegel vorschiebt." So kommentierte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, die Entscheidung des Bundeskabinetts, das Arzneimittelgesetz entsprechendzu ändern. Demnach soll die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Verschreibung nacheinem direkten Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt wurde. Der BÄK-Präsident wies darauf, dass es dem Arzt schon jetzt berufsrechtlich verboten ist, einen Patienten zu behandeln, ohne dasser persönlich und physisch in Kontakt mit ihm getreten ist. "Behandlungen und Diagnosen ausschließlich über das Telefon oder überdas Internet reichen einfach nicht aus. Sie können zu Fehldiagnosen führen und Patienten gefährden. Dass nun eine gesetzliche Klarstellung erfolgen soll, sorgt für noch mehr Rechtssicherheit auf diesem Gebiet." In einer Handreichung für Ärzte hat die Bundesärztekammer Hinweise und Erläuterungen zur Fernbehandlung zusammengestellt. Darin weist sie unter anderem darauf hin, dass eineBeratung oder eine Behandlung nur dann zu einem bestimmten Anteil unter Einsatz von Print-und Kommunikationsmedien erfolgen kann, wenn in erforderlichem Maß der persönliche Kontakt zwischen Patient und Arzt sichergestellt ist.

Weitere Informationen unter http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Recht/2015-12-11_Hinweise_und_Erlaeuterungen_zur_Fernbehandlung.pdf

Quelle: www.presseportal.de