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Menschen mit Suizidimpulsen nicht alleinlassen / BPtK: Suizidpräventionsstrategie ist erster wichtiger Schritt

07.05.2024 - Politik (Gesetze, Pflege, Gesundheit)

Berlin (ots) -

Nach Auffassung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) muss die Suizidprävention in Deutschland dringend gestärkt werden. Die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgestellte Suizidpräventionsstrategie legt einen ersten Grundstein, um Suizidversuchen künftig besser vorzubeugen. Aufgabe einer wirksamen Suizidprävention muss es sein, Menschen in Krisensituationen und mit suizidalen Impulsen sowie ihre Angehörigen und ihr Umfeld niedrigschwellig zu unterstützen.

"Wer Suizidimpulse hat, darf damit nicht alleingelassen werden. Die Suizidpräventionsstrategie ist ein erster wichtiger Schritt, um gemeinsam, koordiniert und nachhaltig die Suizidprävention in Deutschland zu stärken. Nun muss eine umfassende gesetzliche Verankerung der Suizidprävention sowie Finanzierung suizidpräventiver Maßnahmen folgen", fordert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. "Ein niedrigschwelliger Zugang zu Krisendiensten, die rund um die Uhr Unterstützung bieten, muss endlich bundesweit sichergestellt werden", so Benecke weiter.

Suizidgedanken oder Suizidimpulse sind häufig Ausdruck einer wachsenden Ausweglosigkeit, die die Betroffenen für ihre Lebenssituation wahrnehmen. Sie benötigen Unterstützung, um Wege aus der Krise zu finden und neue Perspektiven zu eröffnen.

Für Menschen mit Suizidimpulsen oder nach einem Suizidversuch ist ein zeitnaher Zugang zu einer psychotherapeutischen Versorgung wichtig. In diesem Zusammenhang müssen die Behandlungsangebote für diese Patientengruppen ausgebaut werden. Die BPtK fordert, dass insbesondere die ambulante Anschlussbehandlung nach Krankenhausbehandlung gefördert sowie eine aufsuchende Psychotherapie, beispielsweise in Pflegeeinrichtungen, ermöglicht wird. Über eine Bedarfsplanungsreform müssen insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen zusätzliche Kassensitze geschaffen werden. Das BMG sollte dies im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) zusätzlich zur vorgesehenen Schaffung von mehr Kassensitzen für psychisch kranke Kinder und Jugendliche ergänzen.

Quelle: www.presseportal.de

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