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MDR-Magazin "Umschau" zur sogenannten "Doppelverbeitragung" bei Direktversicherungen

12.02.2019 - Politik (Fernsehen, Gesundheit, Gesundheitspolitik)

Leipzig (ots) -

Sperrfrist: 12.02.2019 06:00 Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der Sperrfrist zur Veröffentlichung freigegeben ist.

Streit um nachträgliche Krankenkassenbeiträge bei Direktversicherungen - GKV fordert bei Reform die Finanzierung aus Steuermitteln

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen sieht bei der angestrebten Reform der Krankenkassenbeiträge auf Direktversicherungen den Steuerzahler in der Pflicht: "Grundsätzlich begrüßt der GKV-Spitzenverband die Gesetzespläne zur Halbierung der Beiträge auf Betriebsrenten. Warum nach den Vorstellungen des Bundesgesundheitsministeriums allerdings die damit einhergehenden Beitragsausfälle von rund drei Mrd. Euro jährlich nicht vollständig über Steuerzuschüsse kompensiert werden sollen, ist für uns in keinerWeise nachvollziehbar", teilte der Verband auf Anfrage des MDR-Magazins "Umschau" mit. Das Bundesgesundheitsministerium erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf, wie die sogenannte "Doppelverbeitragung" von Krankenkassenbeiträgen zum Beispiel auf Betriebsrenten abgeschafft werden könnte. Das Ministerium will offenbar teilweise auch die Beitragszahler der Krankenversicherungen zur Finanzierung heranziehen: "Es sollte zu einer fairen Aufteilung der Lasten kommen. Sie darf nicht allein zulasten der Beitragszahler gehen", so die Antwort aus dem Ministerium gegenüber der "Umschau". Seit einer Neuregelung zum 1.1.2004 ("Gesundheitsmodernisierungs-gesetz") zahlen Millionen von Betriebsrentnern auf ihre Direktversicherungsrente den vollen Beitragfür Krankenkasse und Pflegeversicherung, also neben dem Arbeitnehmer-auch den Arbeitgeberanteil - das entspricht rund einem Fünftel ihrer Rentenzahlungen. Der Interessenverein der Direktversicherungsgeschädigten geht von 6,3 Millionen betroffenen Rentnern aus, die sich durch das neue Gesetz betrogen fühlen, weil esauch auf vor 2004 abgeschlossene Verträge angewandt wird. Vor 2004 waren die Versicherungsnehmer aber beim Abschluss der Direktversicherungen von späterer Beitragsfreiheit ausgegangen.

Nach langjährigem Druck der Betroffenen besteht in der Bundesregierung nun die Bereitschaft für eine Reform. Die Krankenkassenbeiträge für Betriebsrentner sollen ab 2020 halbiert werden, allerdings nur für die Zukunft, nicht rückwirkend. Eine komplette Beitragsfreiheit oder gar eine Rückzahlung der bereits gezahlten Beiträge sind nach derzeitigem Stand nicht geplant. "Eine vollständige Rückabwicklung des Gesetzes würde die gesetzliche Krankenversicherung erheblich belasten und deutliche Beitragssatzanhebungen für Versicherte und Arbeitgeber zur Folge haben. Sofern den betroffenen Versorgungsbeziehern seit 2004 alle Beitragszahlungen erstattet würden, die über den hälftigen Beitragssatzanteil hinausgehen, wäre für den Zeitraum 2004 bis 2018 mit Erstattungen in Höhe von rund 40 Mrd. Euro zu rechnen. Das ist nicht finanzierbar.", teilte das Bundesgesundheitsministerium der "Umschau" mit. Den Berechnungen zu Folge würde bereits eine Halbierung der Beiträge zu jährlichen Ausfällen bei den Krankenkassenin Höhe von drei Milliarden Euro führen. Um das zu kompensieren, müsste der Beitragssatz für gesetzlich Versicherte um mindestens 0,2 Beitragspunkte steigen, so das Ministerium.

Der Interessensverein der Direktversicherungsgeschädigten bezweifelt die Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums: "Wir glauben, dass die Zahl von 40 Milliarden Euro Krankenkasseneinnahmen durch Direktversicherer zu hoch gegriffen ist. Klar, dass bei dieser Summe jeder denkt: Das kann man nicht zurückzahlen. Außerdem würde das bedeuten, dass uns Direktversicherungsgeschädigten 40 Milliarden Euro gestohlen wurden.", sagt der Bundesvorsitzende Gerhard Kieseheuer der "Umschau". Nach eigenen, bislang unveröffentlichten Berechnungen, geht der Verein von 8 bis 11 Milliarden Euro aus, die durch die doppelte Verbeitragung eingenommen wurden. "Unser Ziel bleibt: Sofortiger Stopp der Beitragszahlungen und eine Rückzahlung des zu Unrecht weggenommenen Geldes. Eine Halbierung der Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten kann nur ein Etappenziel sein.", so Kieseheuer.

Über das Thema berichtet das MDR-Magazin "Umschau" am 12.02.2019 um 20:15 Uhr im MDR-Fernsehen.

Unter Angabe der Quelle frei ab Dienstag, 12.02.2019, 6:00 Uhr!

"Umschau" | dienstags, 20:15 Uhr, MDR-Fernsehen | mdr.de/umschau

Quelle: www.presseportal.de