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Lyoness Stellungnahme zum Berufungsurteil des OLG Wien ("Klauselentscheidung")

02.03.2016 - Wirtschaft (Verbraucher, Finanzen, E-Commerce, Rechtsprechung)

Graz (ots) - Im Falle der vom Handelsgericht Wien in ersterInstanz beurteilten 61 Klauseln der AGB betont Lyoness, dass es sichhierbei um Regelungen handelt, die seit 2014 nicht mehr in Verwendungsind. Lyoness wird beim Obersten Gerichtshof gegen das dieErstentscheidung nunmehr bestätigende Berufungsurteil dasausdrücklich für zulässig erklärte Rechtsmittel der ordentlichenRevision einlegen.

Lyoness betont ausdrücklich, dass es sich bei der den Parteien am1. März 2016 zugestellten Entscheidung lediglich um die Beurteilungder Gültigkeit bereits veralteter AGB-Klauseln handelt.

Die vom VKI angefochtenen Klauseln beziehen sich auf vierunterschiedliche AGB-Versionen, die einen längst vergangenen Zeitraumumfassen. Bereits im Jahr 2012 hat Lyoness eine erste expliziteTrennung seiner Geschäftsbereiche vorgenommen. Seit dem Jahr 2014sind nunmehr alle drei Geschäftsbereiche noch klarer voneinanderabgegrenzt, sodass insbesondere zwischen dem Bereich der Verbrauchereinerseits und jenem der Unternehmer andererseits eine strikteTrennlinie gezogen wurde und irrtümliche Überlappungen dadurchausgeschlossen sind.

Bezüglich der nunmehr vorliegenden Entscheidungen ist folgendesfestzuhalten:

- 60 der vom VKI beanstandeten Klauseln betrafen ausschließlichGeschäftsfelder für unternehmerisch tätige Personen. Diese sind seitdem Jahr 2014 unter einer eigenen Marke strukturiert und unterliegeneigenen vertraglichen Rahmenbedingungen.

- Lediglich 1 beanstandete Klausel betraf tatsächlich Mitgliederder Einkaufsgemeinschaft und somit Konsumenten. In dieser wurdejedoch auf ein Produkt Bezug genommen, das seitens Lyoness seitJahren nicht mehr angeboten wird.

- Keine einzige Klausel betrifft den Bereich derPartnerunternehmen (KMU) von Lyoness.

Bei den oben angeführten Beanstandungen handelt es sich somitausschließlich um sogenannte Altlasten, die seitens des Unternehmensbereits großteils bereinigt wurden bzw., soweit noch vorhanden,laufend abgearbeitet werden. Lyoness ist bemüht, etwaige Forderungenvon Mitgliedern auch weiterhin auf dem direkten Wege zu lösen.

Zwtl.: Über Lyoness:

Die Lyoness Unternehmensgruppe teilt ihre Geschäftsbereiche aufzwei Marken auf: Die Marke Lyoness umfasst Shopping Community undLoyalty-Programm. Ihre Zielgruppen sind Konsumenten, die beimEinkaufen mit Lyoness Geld sparen (Cashback), und Händler, die einbranchen- und länderübergreifendes Kundenbindungsprogramm nutzenmöchten. Die Lyoness Unternehmensgruppe ist derzeit in 46 Märkten aufallen Kontinenten vertreten. 5,3 Millionen Mitglieder nutzen bei über54.000 Partnerunternehmen weltweit die Lyoness Vorteile. Mehr aufwww.lyoness.com

Rückfragehinweis: Silvia Kelemen Weihs Head of Public Relations Lyoness Group AG Tel.: +43 (0)316/70 77 680 Tel.: +43 (0) 664/85 55 241 E-Mail: silvia.kelemen@lyoness.ag

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Quelle: www.presseportal.de