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Luftfahrt-Gipfel: In Deutschland verursachen Airlines europaweit die meisten Flugprobleme

04.10.2018 - Vermischtes (Tourismus, Luftverkehr, Verbraucher)

Berlin (ots) -

- AirHelp vergleicht die Flugverspätungen und -ausfälle in allen EU-Ländern und der Schweiz - Airlines schulden deutschen Fluggästen bereits mehr als 800 Millionen Euro aufgrund von Flugproblemen - Höchstwert in Europa

Nirgendwo in Europa haben Flugreisende Anspruch auf mehr Entschädigungen aufgrund von Flugverspätungen und -ausfällen als in Deutschland. Das ist das Ergebnis einer Analyse des weltweit führenden Fluggasthelfer-Portals, AirHelp (http://ots.de/OoVj91), anlässlich des morgigen Luftfahrt-Gipfels in Hamburg.

Demnach schulden Fluggesellschaften Flugreisenden in Deutschland insgesamt rund 823 Millionen Euro aufgrund von Flugproblemen, die dieAirlines selbst verursacht haben. Das sind über 500 Millionen Euro mehr als im Vorjahreszeitraum. Im Vergleich zum selben Zeitraum im Jahr 2017 gab es in diesem Jahr allein mehr als doppelt so viele Flugausfälle in Deutschland. Waren es zwischen Neujahr und dem 22. September 2017 noch rund 6.870 gestrichene Flüge, fielen in diesem Jahr bereits 14.000 Flüge aus - Höchstwert in Europa.

Großbritannien: Mehr Flüge als in Deutschland, weniger Entschädigungen

So stehen Fluggästen in Großbritannien beispielsweise rund 110 Millionen Euro an Entschädigungen weniger zu, obwohl es im Vereinigten Königreich in diesem Jahr über 60.000 Passagierflüge mehrgab als in Deutschland. Auch in Spanien, wo es bislang nur knapp 40.000 Flugbewegungen weniger gab als in Deutschland, schulden die Airlines ihren Passagieren insgesamt rund 311 Millionen Euro weniger aufgrund von ausgefallenen Flügen oder solchen, die ihr Ziel mindestens drei Stunden verspätet erreichten. In beiden Ländern verursachten die Airlines also deutlich weniger Flugprobleme, obwohl es ähnlich viele Flugbewegungen gab.

Laura Kauczynski, Expertin für Fluggastrechte von AirHelp, analysiert die Gründe für die vielen Flugprobleme in Deutschland: "Indiesem Jahr gab es in Europa ein Flugchaos wie nie zuvor und deutschen Reisenden wurde der Urlaub besonders häufig vermiest. Nirgendwo in Europa schulden die Airlines ihren Passagieren mehr finanzielle Entschädigungen als hierzulande. Das ist neben den vielenStreiks bei Ryanair vor allem auf den extremen Marktkampf im Zuge derInsolvenzen von Air Berlin und Niki zurückzuführen.

Einige Airlines sicherten sich im Zuge dessen im großen Stil die vakant gewordenen Start- und Landerechte an Flughäfen, die sogenannten Slots, selbst wenn die nötigen Maschinen samt Besatzung zur Nutzung nicht vorhanden waren. Da aufgrund der hohen Nachfrage anFlugzeugen jedoch das Angebot an gebrauchten oder Leasing-Maschinen zu gering ist, lassen viele Fluggesellschaften lieber Flüge ausfallenund legen aufeinanderfolgende Verbindungen zusammen. Dadurch können die Airlines ihre Slots zwar halten, doch ihre Passagiere sehen sich mit Verspätungen und Flugausfällen konfrontiert und das ist so nicht tragbar.

Passagiere, die von Flugverspätungen oder -ausfällen betroffen waren, sollten daher unbedingt prüfen, ob sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Denn so können sie nicht nur von ihrem Recht auf Schadensersatz Gebrauch machen, sondern auch die Airlines dazu bringen sich wieder vordergründig um die Interessen ihrer Kunden kümmern. Wir von AirHelp unterstützen Flugreisende dabeiund ziehen, wenn nötig, sogar für sie vor Gericht."

Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere

Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für denausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.

Nachfolgend stehen sämtliche Ergebnisse der Analyse bereit: http://ots.de/RrYVGe

Quelle: www.presseportal.de