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LG Kleve verurteilt Audi AG bei weiterverkauftem Porsche Cayenne 4.2 l Euro 5 zu Schadensersatz

12.01.2022 - Wirtschaft (Rechtsprechung, Verbraucher, Auto)

Hamburg (ots) -

Mit Urteil vom 04. Januar 2022 - 3 O 154/21 - hat das Landgericht Kleve die Audi AG als Herstellerin des abgasmanipulierten Motors zu Schadensersatz verurteilt. Streitgegenständlich war ein Porsche Cayenne 4.2 Liter Euro 5, den der nunmehr erfolgreiche Kläger bereits veräußert hatte. Das Gericht sprach dem von HAHN Rechtsanwälte vertretenen Kläger Schadensersatz aus § 826 BGB zu. Er sei vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt worden und durch den Abschluss des Kaufvertrages eine ungewollte Verpflichtung eingegangen. Der Schaden sei dabei weder durch das Aufspielen des Software-Updates, noch durch den Weiterverkauf des Fahrzeugs entfallen.

Der Kläger hatte das Dieselfahrzeug im Oktober 2016 mit einer Laufleistung von 42.800 km zu einem Kaufpreis von 72.534,00 EUR erworben. Der Pkw war von einer durch das Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten verpflichtenden Rückrufaktion betroffen und bekam in Folge dessen ein Software-Update aufgespielt. Das KBA hatte in dem Modell eine unzulässige Abschalteinrichtung ausgemacht, die mit dem Update entfernt werden sollte. Im Dezember 2019 verkaufte der Kläger sein Fahrzeug für 43.000,00 EUR. Der Kilometerstand betrug bei Verkauf 73.500 km. Die Audi AG wurde dazu verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung und des Verkaufserlöses zu erstatten. Mithin sprach das Gericht Schadensersatz in Höhe von 18.786,93 EUR zu.

HAHN Rechtsanwälte gehört im Diesel Abgasskandal bundesweit auch bei manipulierten Audi, Porsche und Volkswagen mit 3.0 oder 4.2 Liter Motoren zu den erfolgreichsten Kanzleien. Betroffenen Autofahrern wird ein kostenfreier Erstcheck angeboten. Wie das Urteil des Landgerichts Kleve zeigt, kann auch bei bereits weiterverkauften Fahrzeugen noch Schadensersatz in Höhe des Differenzschadens vor Gericht erfolgreich durchgesetzt werden.

Quelle: www.presseportal.de

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