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Lehrieder: Insolvenzschutz für Pauschalreisen praxisgerecht gestalten

16.04.2021 - Wirtschaft (Gesetze, Tourismus, Insolvenz, Mittelstand)

Berlin (ots) - Kleine und mittelständische Reiseveranstalter nicht unverhältnismäßig belasten

Am heutigen Freitag berät der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Insolvenzabsicherung im Reiserecht. Dazu erklärt der tourismuspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Paul Lehrieder:

"Mit diesem Gesetzentwurf wird ein besserer Insolvenzschutz für Pauschalreisen auf den Weg gebracht. Die Thomas Cook-Pleite im September 2019 hat die unzureichende Wirksamkeit der bisherigen Regelung gezeigt. Der Großteil der Reiseveranstalter soll künftig durch einen Fonds abgesichert werden, den die Unternehmen selbst finanzieren.

Wir müssen aber sicherstellen, dass wir keine unerfüllbaren Regelungen für die ohnehin schwer von der Corona-Krise getroffenen Reisebranche schaffen. Kleine und mittelständische Veranstalter dürfen nicht das deutlich höhere Schadensrisiko von Großveranstaltern mitfinanzieren. Außerdem sollten die Vorgaben für den Fonds die Leistungsfähigkeit der Unternehmen berücksichtigen. Auch aus Gründen des Verbraucherschutzes wollen wir eine vielfältige Reisewirtschaft in Deutschland erhalten, die am Urlaubsort eine persönliche Betreuung auch bei Problemen garantiert."

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Quelle: www.presseportal.de

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