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"Kinder- und Jugendreha" - Gibt's doch gar nicht? Und ob! (AUDIO)

15.10.2018 - Vermischtes (Gesundheit, Versicherung)

Berlin (ots) -

Anmoderationsvorschlag:

Aufgeschürfte Knie, Scharlach, ein fieser Magen-Darm-Infekt: Wer Kinder hat, kennt sich mit diesen kleinen Problemen gut aus und geht mit der Zeit auch ziemlich gelassen damit um. Aber manchmal geht es eben doch auch ernster zu und die Kinder bekommen chronische Krankheiten, die einfach nicht in den Griff zu kriegen sind oder haben mit den Folgen eines schweren Unfalls oder Traumas zu kämpfen. In solchen Fällen kann eine Reha-Maßnahme hilfreich sein, um Spätfolgen zu vermeiden! Jessica Martin hat sich mal schlau gemacht, wann so eine Reha greift, und welche Voraussetzungen dafür nötig sind.

Sprecherin: Es gibt Krankheiten, da reichen ambulante Maßnahmen auf lange Sicht einfach nicht aus, sagt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

O-Ton 1 (Dirk von der Heide, 18 Sek.): "Zum Beispiel bei Erkrankungen der Atemwege, der Haut, des Herz-Kreislauf-Systems, aberauch etwa bei Übergewicht oder psychischen Erkrankungen. Dabei gilt: je früher gehandelt wird und je früher eine Behandlung beginnt, destogrößer sind die Erfolgsaussichten bei der Reha. Wir wollen, dass aus kleinen Patienten später gesunde Erwachsene werden."

Sprecherin: Und um das zu gewährleisten, dauert eine Reha mindestens vier Wochen - und die werden intensiv genutzt.

O-Ton 2 (Dirk von der Heide, 21 Sek.): "Zunächst wird ein Therapieplan erstellt, etwa mit ärztlichen, psychologischen oder bewegungstherapeutischen Leistungen. Betreut werden die Kinder dann in Gruppen mit anderen, die ihrem Alter entsprechen. Schulkinder erhalten Unterricht in den Hauptfächern, damit wollen wir verhindern,dass die Kinder später den Anschluss in der Schule verpassen." Sprecherin: Und natürlich ist es oft auch möglich, dass entweder Mamaoder Papa den kleinen Patienten begleitet, zum Beispiel...

O-Ton 3 (Dirk von der Heide, 11 Sek.): "...wenn das Kind noch nicht zwölf Jahre alt ist, die Rentenversicherung übernimmt dann auchdie Kosten für die Anfahrt, Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson und kommt sogar für den Verdienstausfall in dieser Zeitauf."

Sprecherin: Der Antrag auf eine Kinder- und Jugendreha ist auch schnell gestellt. Erstmal besorgt man sich einen Befundbericht von den behandelnden Ärzten, vielleicht sogar ein Gutachten, und füllt dann die entsprechenden Vordrucke aus.

O-Ton 4 (Dirk von der Heide, 22 Sek.): "Die Formulare gibt es zum Beispiel bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung, oder im Internet auf DRV.info.de. Bei Fragen kannman sich auch an die Auskunfts- und Beratungsstellen wenden. Wir sindmittlerweile auch sprachlich auf Patienten mit Migrationshintergrund eingestellt - es sollte also keine Hindernisse geben, bei der Beantragung der Kinder-Reha."

Sprecherin: Übrigens: Die Chancen stehen gut - im letzten Jahr haben rund 2/3 der Anträge auf Kinder- und Jugendreha grünes Licht bekommen!

Abmoderationsvorschlag:

Das ging Ihnen jetzt alles ein bisschen zu schnell, und Sie hättengerne mehr Infos rund um die Möglichkeiten der Kinder- und Jugendreha? Dann gehen Sie doch mal ins Netz: auf drv.info - da finden Sie unter dem Stichwort "Kinderreha" alles zum Thema.

Quelle: www.presseportal.de