Sie sind hier: » Startseite » Aktuelles
Tipp

Aktuelles

« Zurück zur Übersicht

Kfz-Versicherung: Ehepartner, Kinder, Freunde - wer darf mein Auto fahren?

13.12.2018 - Wirtschaft (Familie, Auto, Versicherung, Verbraucher, Finanzen)

München (ots) -

- Beliebiger Fahrerkreis verdoppelt Kfz-Versicherungsbeitrag - Bei Beitragserhöhung auch jetzt noch die Kfz-Versicherung wechseln - 300 CHECK24-Experten beraten bei allen Themen rund um die Kfz-Versicherung

Grundsätzlich dürfen nur Personen einen Pkw nutzen, wenn der Halter sie als Fahrer im Kfz-Versicherungsvertrag angegeben hat. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten: Fahrer können namentlich benannt oder über die Zugehörigkeit zum Halter angegeben werden, z. B. als Partner oder volljähriges Kind. Daneben können Versicherungsnehmer auch anmelden, dass ein größerer Fahrerkreis das Auto nutzen darf - beispielsweise alle "Personen über 23 Jahre".

Je mehr Personen als Fahrer eines Pkw eingetragen sind, desto teurer wird in der Regel die Kfz-Versicherung. Dürfen beliebig viele Fahrer den Pkw nutzen, verteuert sich die Kfz-Versicherung im Schnittum 118 Prozent im Vergleich zu einem einzelnen Fahrer.1) Den Partner als zusätzlichen Fahrer anzumelden, kostet aber meist nicht mehr.

"Besonders wenn Fahranfänger in die Kfz-Versicherung der Eltern aufgenommen werden, lohnt sich ein Anbietervergleich", sagt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherung bei CHECK24. "Die Aufschläge für junge Fahrer variieren von Versicherung zu Versicherung deutlich."

Bei Nichtbeachtung drohen Beitragsanpassungen und Vertragsstrafen - Notfälle ausgenommen

Die gute Nachricht zuerst: Verursacht ein Fahrer einen Unfall, dernicht in der Kfz-Versicherung eingetragen ist, greift die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Trotzdem kann es teuer werden, weil der Versicherungsnehmer falsche Angaben gemacht hat.

In diesem Fall berechnet der Kfz-Versicherer den Beitrag für das betreffende Versicherungsjahr neu und fordert den Differenzbetrag nach. Je nach Versicherer können zusätzlich Vertragsstrafen beispielsweise in Höhe eines Jahresbeitrags fällig werden. Auch den unberechtigten Fahrer kann die Versicherung in Regress nehmen - bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz auch in voller Schadenshöhe.

Notfälle sind aber ausgenommen: Bekommt der Fahrer auf der Autobahn Kreislaufprobleme, darf er seinen Beifahrer den Pkw nach Hause fahren lassen. Fahruntüchtigkeit aufgrund von Alkohol zählt allerdings nicht als Notfall.

"Manche Assekuranzen versichern einen zusätzlichen Fahrer auch füreinige Tage kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr", sagt Dr. Tobias Stuber. "Soll bei der Fahrt in den Urlaub auch ein Bekannter ans Steuer, lohnt es sich, bei seiner Kfz-Versicherung nachzufragen."

Tipp: Erhöht der Versicherer den Beitrag, können Verbraucher auch jetzt noch wechseln

Fahrzeughalter können ihre Kfz-Versicherung auch jetzt noch kündigen, wenn der bisherige Versicherer den Beitrag erhöht. Einige Versicherungsunternehmen teilen die Beitragserhöhung erst kurz vor oder sogar erst nach dem medial umworbenen Wechselstichtag mit. Nach einer Beitragserhöhung haben Kunden das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Diese muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beitragsrechnung schriftlich beim Versicherer eingehen.

Auf dem Smartphone unterstützt die digitale Assistentin Mia Kundendabei festzustellen, ob sie das Recht zur außerordentlichen Kündigunghaben. Verbraucher beantworten in einem Chat einige gezielte Fragen und laden direkt ein Foto der Beitragsrechnung hoch. Nach kurzer Zeitinformiert Mia darüber, ob sie den Vertrag kündigen können. Die Sonderkündigungsassistentin ist in der CHECK24-App integriert und sowohl für iOS als auch Android verfügbar.

CHECK24-Experten beraten bei allen Themen rund um die Kfz-Versicherung

Kunden, die Fragen zu ihrer Versicherung haben, erhalten bei über 300 CHECK24-Versicherungsexperten eine persönliche Beratung per Telefon oder E-Mail. Die Berater unterstützen auch im Schadensfall beim Ausfüllen der Formulare und in der Kommunikation mit dem Versicherer. Die Servicemitarbeiter sind auf ihre jeweilige Versicherungssparte spezialisiert und an sieben Tagen die Woche erreichbar.

Über das Vergleichsportal abgeschlossene oder hochgeladene Verträge sehen und verwalten Kunden jederzeit im digitalen Versicherungsordner. Mit dem 1-Klick-Kündigungsservice kümmert sich CHECK24 um die rechtssichere Kündigung des aktuellen Vertrags.

Studien belegen: Günstigste Kfz-Tarife und größtes Sparpotenzial bei CHECK24

Eine repräsentative Stichprobe der Technischen Hochschule Rosenheim ergab, dass CHECK24 Verbrauchern in 80 Prozent der Fälle den günstigsten Kfz-Versicherungstarif bietet.2) Das bestätigt auch ein aktueller Vergleich des Verbraucherportals Finanztip.3) Das Finanzmagazin Euro am Sonntag4) und das Deutsche Institut für Servicequalität (DISQ)5) haben unabhängig voneinander herausgefunden,dass Verbraucher bei CHECK24 im Schnitt am meisten sparen.

Das gesamte Sparpotenzial durch einen Vergleich von Kfz-Versicherungen ist enorm: Laut einer Studie von WIK-Consult sparten Verbraucher durch Vergleichsportale innerhalb eines Jahres insgesamt 318 Mio. Euro.6)

1)Berechnung anhand eines Musterprofils: http://ots.de/z1xcX4 2)Pressemitteilung Technische Hochschule Rosenheim: http://ots.de/Yl8dXN 3)Finanztip: So finden Sie eine günstige Autoversicherung, https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/ 4)Euro am Sonntag, Ausgabe 38/17, 23.09.2017, Der Preis ist heiß, S. 78-79 5)DISQ: Studie Vergleichsportale Kfz-Versicherungen, https://disq.de/2017/20170118-Portale-Kfz-Versicherungen.html 6)WIK-Consult: Vergleichsportale in Deutschland, http://www.wik.org/fileadmin/Studien/2018/2017_CHECK24.pdf

Über die CHECK24 GmbH

CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenzund Kunden sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Privatkunden wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 30 Banken, über 250 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 5.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Unterkünfte, mehr als 700 Fluggesellschaften und über 90 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung. Das Unternehmen CHECK24 beschäftigt gut 1.000 Mitarbeiter gruppenweit mitHauptsitz in München.

Quelle: www.presseportal.de