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Impfstoffregelung im TSVG / "Spahn ist den Kassen auf den Leim gegangen."

26.09.2018 - Politik (Gesundheit, Arzneimittel, Gesundheitspolitik)

Berlin (ots) - Keine Festpreisvereinbarungen mehr, dafür noch mehrZwangsabschläge auf Impfstoffe. Das sieht der Kabinettsentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSGV) vor. "Anstatt die Krankenkassen endlich darauf zu verpflichten, von den Einsparungen Impfprogramme aufzusetzen, soll bei Impfstoffen kollektiv weiter gespart werden", so Dr. Martin Zentgraf, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI). Damit habe der Gesundheitsminister seine Prioritäten überdeutlich gesetzt: Der Gesundheitsschutz der Menschen ist ihm weniger wichtig, als die Kostendämpfung der Krankenkassen.

"Spahn ist der GKV auf den Leim gegangen", so Zentgraf. "Die Kassen horten Rücklagen im zweistelligen Milliardenbereich. Allein imImpfstoffbereich werden schon 80 Millionen Euro pro Jahr über die normale EU Preisreferenzierung eingespart. Und dennoch glaubt er offenbar deren Märchen von der Kostenexplosion - und das im Impfstoffmarkt, der so unattraktiv ist, dass es eh nur noch wenige Anbieter gibt."

Ein Irrglaube mit Folgen: Statt dass die Krankenkassen ihre Zusageeinlösen und die Einsparungen aus den Arzneimittel-Abschlägen für Impfprogramme aufwenden, wird das Geld der Versicherten lieber in dengroßen Sparstrumpf gesteckt. Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen zeigen, dass sich in der Saison 2016/17 nur knapp 35 Prozent der Personen ab 60 Jahre impfen ließen. Die Zielvorgaben der Europäischen Union für eine Impfquote von 75 Prozent bei älteren Personen werden in Deutschland weit verfehlt. "Und nun werden Impfstoffe zusätzlich mit einem Zwangsrabatt belegt: Weitere 10 Prozent auf Grippeimpfungen und 5 Prozent für sonstige Schutzimpfungen - ohne die Sicherheit, dass die Kassen mit dem Geld die niedrigen Impfquoten bekämpfen", so Dr. Martin Zentgraf. Dabei muss es gerade nach der verheerenden letzten Grippesaison jetzt vor allem darum gehen, die Menschen zur Prävention anzuhalten und die Impfquoten zu erhöhen.

Aufgrund der Abschlagsregelung in Paragraph 130a Absatz 2 SGB V müssen die Krankenkassen seit 2011 für Schutzimpfungen ohnehin nur den EU-Durchschnittspreis aufwenden. Zentgraf: "Es ist schlichtweg unwahr, dass die Kosten explodieren, wenn Festpreisvereinbarungen undsämtliche Ausschreibungsmodelle richtigerweise ersatzlos, und wie im AMVSG vorgesehen, gestrichen werden. Ganz abgesehen davon, das zusätzliche Rabatte ohne weitere Begründung verfassungsrechtlich mindestens zweifelhaft sein dürften."

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) soll heute Mittag vom Kabinett beschlossen werden.

Quelle: www.presseportal.de