Sie sind hier: » Startseite » Aktuelles
|
|
03.06.2024 - Politik (Wahlen, Statistik, Partei)
Wiesbaden (ots) -
Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können dennoch bei der Europawahl in Deutschland am 9. Juni 2024 wählen. Wie die Bundeswahlleiterin mitteilt, müssen die Wahlberechtigten dafür im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sein. Wurde Ihnen eine Wahlbenachrichtigung zugestellt, ist dies der Fall. Der zuständige Wahlraum für die Stimmabgabe kann bei der Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahlraum müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis oder Reisepass - Unionsbürgerinnen und Unionsbürger durch ihren Identitätsausweis - ausweisen.
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot der Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de zu finden.
Pressestelle,Telefon: 0611 75-3444www.bundeswahlleiterin.de/kontakt
Quelle: www.presseportal.de
Original-Content von: Die Bundeswahlleiterin, übermittelt durch news aktuell