Sie sind hier: » Startseite » Aktuelles
Tipp

Aktuelles

« Zurück zur Übersicht

EU-Terminvorschau vom 30. März bis 5. April 2020

27.03.2020 - Politik (Coronavirus, Politik, Flüchtlinge, Terminvorschau, EU)

Berlin (ots) - Die EU-Terminvorschau ist ein Service der Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland für Journalisten. Sie kündigt vor allem Termine der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofes mit besonderer Bedeutung für Deutschland an.

Bitte beachten Sie: Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus in Europa sind kurzfristige Änderungen für alle geplanten Treffen und Veranstaltungen zu erwarten. Dies gilt neben logistischen Details auch für die Inhalte und Tagesordnungen. Bitte informieren Sie sich über die unter den jeweiligen Terminen angegebenen Links tagesaktuell.

Auf dieser Website der Europäischen Kommission http://ots.de/chI5Mo finden Sie immer alle aktuellen Informationen zur Reaktion der EU auf die COVID-19-Krise.

Montag, 30. März

EU-Kommissionsvizepräsident Maros Sefcovic leitet erstes Treffen des Gemeinsamen Ausschusses EU/UK

Maros Sefcovic, Vizepräsident der EU-Kommission für für interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau, leitet gemeinsam mit dem britischen Staatsminister Michael Gove das erste Treffen (https://ec.europa.eu/info/european-union-and-united-kingdom-forging-new-partnership/eu-uk-withdrawal-agreement/meetings-eu-uk-joint-committee-under-withdrawal-agreement_en) des Gemeinsamen Ausschuss von EU und Vereinigtem Königreich. Das Gremium wurde durch das Abkommen über den Austritt des UK aus der EU (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.CI.2019.384.01.0001.01.DEU&toc=OJ:C:2019:384I:TOC) geschaffen und ist aus Mitgliedern beider Partner zusammengesetzt. Seine Hauptaufgabe ist es, die ordnungsgemäße Anwendung des Abkommens zu überwachen. Er soll auch einen Mechanismus erarbeiten, um mögliche Streitigkeiten über seine Auslegung beizulegen. Beim ersten Treffen, das per Telefonkonferenz stattfinden wird, geht es insbesondere um die Umsetzung des Protokolls zur Irland und Nordirland durch Großbritannien. Hier finden Sie Fragen und Antworten (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_20_104) zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU.

Dienstag, 31. März

Per Videokonferenz: Austausch der Innenminister zur Ausbreitung des Coronavirus (TBC)

Die Innenminister der EU beraten im Rahmen regelmäßig gemeinsam mit EU-Innenkommissarin Ylva Johansson über die europäischen Maßnahmen anlässlich der Ausbreitung des Coronavirus. Folgen Sie EU-Innenkommissarin Johansson @YlvaJohansson für Updates.

Mittwoch, 1. April

Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung

Die Kommission wird sich bei ihrer wöchentlichen Sitzung mit der aktuellen Lage rund um die Ausbreitung des Coronavirus in der EU befassen. Auf der vorläufigen Agenda für die Kommissionssitzung

Weitere Informationen hier (https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/2/2020/EN/SEC-2020-2331-F1-EN-MAIN-PART-1.PDF) und hier (https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/index.cfm?fuseaction=list&documentType=TODO_LIST&withpdf=true&version=ALL).

Donnerstag, 2. April

Luxemburg: EuGH-Urteil im Verfahren gegen Polen, Ungarn und Tschechien zur Umsiedlung von Flüchtlingen

Als Reaktion auf die Flüchtlingskrise, mit der Europa im Sommer 2015 konfrontiert wurde, erließ der Rat der Europäischen Union zwei Beschlüsse, um Italien und Griechenland bei der Bewältigung des massiven Zustroms von Migranten zu unterstützen. Die beiden Beschlüsse enthielten detaillierte Vorkehrungen für die Umsiedlung von 40.000 bzw. 120.000 Personen, die internationalen Schutz beantragt hatten. Klagen der Slowakei und Ungarns gegen einen dieser Beschlüsse blieben erfolglos. Im Dezember 2017 erhob die Kommission vor dem Gerichtshof Vertragsverletzungsklagen gegen Polen, Ungarn und die Tschechische Republik. Sie macht geltend, diese drei Mitgliedstaaten seien ihren Verpflichtungen aus den Ratsbeschlüssen, Zusagen in Bezug auf die Zahl der Antragsteller zu geben, die in ihr Hoheitsgebiet umgesiedelt werden könnten, nicht nachgekommen. Infolgedessen hätten sie auch ihre Verpflichtungen verletzt, durch die Umsiedlung von Antragstellern in ihr Hoheitsgebiet und die anschließende inhaltliche Prüfung der Anträge Italien und Griechenland zu unterstützen. Generalanwältin Sharpston hat in ihren Schlussanträgen vom 31. Oktober 2019 dem Gerichtshof vorgeschlagen, den Klagen der Kommission stattzugeben (siehe Pressemitteilung Nr. 133/19 (https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-10/cp190133de.pdf)). Zu diesem Urteil wird es eine Pressemitteilung geben,

Quelle: www.presseportal.de

Original-Content von: Europäische Kommission, übermittelt durch news aktuell