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Eigenverwaltung toppt Insolvenzverwalter: Studie attestiert der Eigenverwaltung bessere Ergebnisse als der Regelinsolvenz

23.05.2018 - Finanzen (Unternehmen, Finanzen, Politik, Volkswirtschaft)

Berlin (ots) - Unternehmer, Gläubiger und Mitarbeiter profitieren

Berlin, 23. Mai 2018 - Insolvenzen in Selbstverwaltung bringen eine höhere Quote für Gläubiger, sie sichern mehr Arbeitsplätze und häufiger den Erhalt von Unternehmen. Zudem sind die Verfahren deutlich kürzer als bei Regelinsolvenzen. Das sind die wichtigsten Ergebnisse einer Studie, die dem Online-Auftritt des Wirtschaftsmagazins 'Capital' exklusiv vorliegen. Durchgeführt wurde die Studie durch das Deutsche Institut für angewandtes Insolvenzrecht(DIAI) in Kooperation mit dem Bundesverband ESUG und dem Lehrstuhl für Wirtschaftsrecht der Westfälischen Hochschule in Recklinghausen.

Dabei wurden zunächst die statistischen Daten der Jahre 2012 bis 2016 ausgewertet, ehe die betroffenen Unternehmer zu ihren Erfahrungen befragt wurden. 122.996 Unternehmen haben in dem Auswertungszeitraum Insolvenzantrag gestellt, lediglich 1.548 wähltenein Verfahren in Eigenverwaltung. Allerdings steigt die Bedeutung derEigenverwaltung bei zunehmender Unternehmensgröße. Bezogen auf die Anzahl der Mitarbeiter sind 14,37 Prozent aller Beschäftigten in insolventen Unternehmen von Eigenverwaltungsverfahren betroffen gewesen. Hintergrund der Studie ist das im März 2012 vom Bundestag initiierte Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG).

66 Prozent der befragten Unternehmer gaben an, dass ihnen auch nach Abschluss des Verfahrens ihr Unternehmen noch vollständig (60 Prozent) oder zumindest teilweise (6 Prozent) gehört. In der Regelinsolvenz ist der Erhalt für den bisherigen Unternehmer die absolute Ausnahme. Bei den Insolvenzen in Eigenverwaltung erhielten die ungesicherten Gläubiger eine rund zwei- bis dreimal höhere Quote als bei Regelinsolvenzen. Im Durchschnitt konnten 78 Prozent der Arbeitsplätze gesichert werden. Zudem ist die Verfahrensdauer mit rund zwölf Monaten deutlich geringer als im Regelverfahren.

"Der deutsche Gesetzgeber hat mit der Eigenverwaltung ein erfolgreiches Instrument geschaffen, um Unternehmen unter Insolvenzschutz zu sanieren. Über ein vergleichbares Sanierungsinstrument verfügt jedenfalls in Europa kein anderes Land,"resümiert Achim Albrecht, Professor an der Westfälischen Hochschule.

Quelle: www.presseportal.de