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10.07.2020 - Politik (Fernsehen, Medien, Bild)
Mainz (ots) - Entscheidung des ZDF-Fernsehrates am 10. Juli 2020
Der Fernsehrat beschließt einstimmig:
Der Fernsehrat stellt gemäß § 11 f Abs. 6 Rundfunkstaatsvertrag fest, dass die Aufnahme der wesentlichen Änderungen der Telemedienangebote des ZDF gemäß dem fortgeschriebenen Telemedienkonzept vom 26. Februar 2020 den Voraussetzungen des § 11 f Abs. 4 Rundfunkstaatsvertrag entspricht und vom Auftrag des Zweiten Deutschen Fernsehens umfasst ist.
http://twitter.com/ZDFfernsehrat
Quelle: www.presseportal.de
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