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24.09.2024 - Politik (Landwirtschaft, Gesetze, Tiere, Tierhaltung, Tierschutz)
Berlin (ots) -
- Anbindehaltung von Rindern weiterhin nicht vollständig beendet - Kupierverbot bei Ferkeln nicht in nationales Recht umgesetzt - Qualzucht bei Nutztieren ohne jede brauchbare Definition
Das Tierschutzgesetz soll novelliert werden, um endlich dem Staatsziel Tierschutz gerecht zu werden und für bessere Bedingungen für die Tiere zu sorgen. So wurde es im Koalitionsvertrag der Ampelparteien vereinbart. Nach langer Vorarbeit wurde im Mai diesen Jahres der Regierungsentwurf im Kabinett beschlossen. In dieser Woche geht der Gesetzentwurf in die entscheidende Phase der Gesetzgebung: Im Bundestag wird über den Entwurf beraten. Der BUND hat heute ein Forderungspapier an die zuständigen Abgeordneten von zwei der drei Koalitionsfraktionen, Anke Hennig (SPD) und Dr. Zoe Mayer (Grüne) übergeben, um noch deutliche Verbesserungen zum Wohl der Tiere zu erreichen.
Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: "Die Menschen wollen kein Fleisch mit Tierqualen. Dazu muss ein neues Tierschutzgesetz nun beitragen. Wir fordern die tierhaltende Industrie auf, ihre Widerstände gegen Tierwohl in den Ställen zu beenden. Tierschutz ist kein Bonus. Er ist seit 2002 Staatsziel. Entsprechend wirksam muss auch die Gesetzgebung sein"
Viele Lücken und Ausnahmen - Gesetzgeber droht an Agroindustrieinteressen zu scheitern.
Der Entwurf enthält aus Sicht des BUND wichtige geplante Veränderungen für den Tierschutz, wie ein grundsätzliches Verbot der Anbindehaltung, weitergehende Einschränkungen beim Abschneiden von Körperteilen (Hörner bei Kühen wie auch Schwänzen bei Schweinen) sowie eine genauere Definition der Qualzucht. Denn das Qualzucht-Verbot war bisher ein theoretisches, da es an Eindeutigkeit fehlte, wann Qualzucht stattfindet.
Leider gilt das aber auch im vorliegenden Gesetzesentwurf für problematische Züchtungen in der Landwirtschaft, die weiterhin nicht erfasst werden. Rinder, die sich nicht mehr ohne menschliche Hilfe fortpflanzen können, oder Geflügel, bei dem bei bis zu 90 Prozent der Tiere das Brustbein bricht, werden auch mit der Novellierung nicht bekämpft. Daher ist vor der Verabschiedung eine Überarbeitung nötig. Auch hat die dauerhafte Ausnahme bei der Anbindehaltung nichts mehr in einem Tierschutz-Gesetz zu suchen. Besonders problematisch ist der Gesetzentwurf beim Kupieren von Schweineschwänzen: Seit mehr als 30 Jahren gilt hier europaweit ein Verbot. Doch statt diese Regelung national in Kraft und umzusetzen, wird Bürokratie auf- statt Tierleid abgebaut.
Bandt: " Ein besserer Schutz von Haustieren ist gut, aber auch Tiere in der Landwirtschaft bedürfen Schutz. Durch die vielen Ausnahmen im Entwurf führt das Gesetz für sie aber nicht zu einem angemessenen Tierschutz. Insbesondere bei der Anbindehaltung muss der Gesetzgeber dringend nachbessern. Sie muss ohne Ausnahmen nach spätestens 10 Jahren beendet werden."
Hintergrund:
Qualzucht ist zwar theoretisch bereits verboten - das Verbot greift aber bisher kaum, da Qualzucht nicht näher definiert ist. Dies soll nun geändert werden. Die im vorliegenden Gesetzentwurf in Paragraf 11b definierten Qualzucht-Merkmale wie beispielsweise Atemnot, Haarlosigkeit oder Missbildungen der Schädeldecke beziehen sich jedoch bislang vor allem auf Haustiere. Auch soll die Anbindehaltung zwar grundsätzlich verboten werden, aber eine dauerhafte Ausnahme für die sogenannte kombinierte Anbindehaltung bei Betrieben mit weniger als 50 Rindern möglich bleiben. Obwohl die Tiere monatelang angebunden im Stall stehen. Betriebe mit Anbindehaltung in Deutschland haben ohnehin im Durchschnitt weniger als 30 Rinder.
Mehr Informationen:
- BUND-Forderungspapier (https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/landwirtschaft/Tierschutzgesetz-Forderungspapier-BUND.pdf) - BUND zu Massentierhaltung (https://www.bund.net/massentierhaltung/)
Kontakt: Patrick Müller, BUND-Agrarexperte, Tel.: 030-27586-473, Mobil: +49 174 3932100, E-Mail: patrick.mueller@bund.net
Quelle: www.presseportal.de
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