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Bürgergeld: Weniger Widersprüche, leichter Anstieg bei Klagen // BA-Presseinfo Nr. 04

10.01.2025 - Politik (Arbeit, Wirtschaft, Politik)

Nürnberg (ots) -

· 2024sank die Zahl der Widersprüche, die der Klagen stieg geringfügig an

· Widerspruchsquotein Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung (gE) liegt bei rund 1,8 Prozent

Im Jahr 2024 gingen 423.357 Widersprüche in den Jobcenternein - das sind 2.002weniger als im Vorjahr. Im selben Zeitraum stieg die Zahl der Klagen um 851 von47.934 auf 48.785.

Am häufigsten wurden Widersprüche gegen Entscheidungen zurBerechnung von Wohnkosten, der Anrechnung von Einkommen/Vermögen sowie derAufhebung und Erstattung von Bürgergeld eingelegt. Die meisten Widersprüchefallen unter die Kategorie "Sonstiges", die verschiedene Gründe, wiebeispielsweise das Einbehalten von Bürgergeld bei Überzahlungen, das Abführenvon Geldleistungen an andere Behörden und die fehlende Mitwirkung, zusammenfasst.

Bei den Klagen gab es einen leichten Anstieg. Mehr Klagen wurdenetwa gegen Leistungsminderungen eingereicht. Mit Auslaufen desSanktionsmoratoriums Ende 2022, haben die Jobcenter seit Anfang 2023 wiedermehr Leistungsminderungen ausgesprochen. Trotz des Anstiegs liegt die Zahl derKlagen mit 48.785 unter dem Niveau von 2022 (50.893).

Erledigte Widersprüche und Klagen

2024 haben die Jobcenter422.201 Widersprüche bearbeitet und entschieden. Zwei Drittel davon wurdenzurückgewiesen oder durch die Leistungsberechtigten selbst zurückgezogen. Bei 137.013Widersprüchen wurde die Entscheidung geändert, am häufigsten, weil fehlendeUnterlagen nachgereicht oder Mitwirkungspflichten nachgeholt wurden (62.194).Fehlerhafte Rechtsanwendung wurde in 40.793 Fällen festgestellt.

57.014 Klagen wurden imvergangenen Jahr durch die Gerichte abgeschlossen. Davon wurden etwa 66 Prozentabgewiesen oder zurückgenommen, rund 34 Prozent führten zu einer neuenEntscheidung.

Widerspruchs- und Klagequoten in Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung weiterhin gering

Die Widerspruchs- und Klagequoten können nur für diegemeinsam eingerichteten Jobcenter* - also Jobcenter, die von der Bundesagenturfür Arbeit und den Kommunen gemeinsam betrieben werden, - berechnet werden. Diese versandten 2024 rund 19,7Millionen Leistungsbescheide, gegen die 363.955 Widersprüche und 39.199 Klagen eingereichtworden sind. Die Widerspruchsquote stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,1Prozentpunkte von 1,7 auf 1,8 Prozent, während die Klagequote unverändert bei0,2 Prozent blieb.

Die Quoten sind Schätzwerte, da gegendenselben Bescheid auch mehrfach Widerspruch eingelegt werden kann.

*Hinweise für Redaktionen

- Fürdie Jobcenter gibt es zweiunterschiedliche Organisationsmodelle. In sog. "gemeinsamen Einrichtungen (gE)" arbeiten Bundesagentur für Arbeit(BA) und die jeweilige Kommune zusammen und betreiben die Jobcenter gemeinsam.2024 wurden 300 von 404 Jobcentern in dieser Form organisiert. Bundesweit betrieben104 zugelassene kommunale Träger (zKTs)die Jobcenter in kommunaler Eigenverantwortung, also ohne Beteiligung der BA.

- Diein dieser Presseinformation genannten Zahlen werden für beide Organisationsformenzusammen veröffentlicht, da auch die Jobcenter in kommunaler Trägerschaft der Statistikder BA nach festgelegten Kriterien Daten zu Widersprüchen und Klagen liefern.Einzige Ausnahme ist der Absatz zur Widerspruchs- und Klagequote: Die BA kenntdie Zahl der verschickten Leistungsbescheide nur für die gemeinsamenEinrichtungen. Deswegen werden bei den rechnerischen Quoten nur dieeingegangenen Widersprüche und Klagen der gemeinsamen Einrichtungenberücksichtigt.

- StatistischeInformationen zu Widersprüchen und Klagen im Internet (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524068&topic_f=wuk-wuk)

Quelle: www.presseportal.de

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