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Ausschreibungsfrist des Katholischen Preises gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus

04.12.2018 - Vermischtes (Auszeichnung, Soziales, Religion, Migration)

Bonn (ots) - Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) vergibt 2019 zumdritten Mal den Katholischen Preis gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Bewerbungen und Vorschläge können noch bis zum 15. Januar 2019 beim Sekretariat der DBK eingereicht werden. Mit dem Preis werden Personen, Gruppen oder Organisationen ausgezeichnet, die sich in Deutschland aus dem katholischen Glauben heraus gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus engagieren oder sich prägend an ökumenischen bzw. gesellschaftlichen Initiativen beteiligen. "Es ist es unsere Aufgabe, mit Worten und Taten für die Würde eines jeden Menschen einzustehen", erklärt der Vorsitzende der Migrationskommission und Jury-Vorsitzende, Erzbischof Dr. Stefan Heße. "In unseren Kirchengemeinden und kirchlichen Verbänden gibt es zahlreiche Menschen, die sich mit Herzblut und Kreativität für Zusammenhalt und Verständigung engagieren - über kulturelle Grenzen hinweg. Wir möchten dieses Engagement sichtbar machen und würdigen." Die feierliche Preisverleihung soll am 4. Juli 2019 auf Zeche Carl inEssen stattfinden.

Hintergrund

Die DBK hat den Kath. Preis gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus auf Anregung der Migrationskommission 2015 zum ersten Mal ausgelobt. Er ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert und kann auf bis zu drei Preisträger aufgeteilt werden. Verliehen wird er auf Vorschlag einer fachkundigen Jury durch den Vorsitzenden der Dt. Bischofskonferenz. Der Flyer zur Ausschreibung sowie weitere Informationen sind unter www.dbk.de verfügbar.

Hinweise:

Personen, Gruppen oder Initiativen können sich entweder selbst um den Preis bewerben oder vorgeschlagen werden. Bewerbungen oder Vorschläge sind bis zum 15. Januar 2019 per E-Mail an das Sekretariatder DBK zu senden (preis-gegen-fremdenfeindlichkeit@dbk.de). Sie sollten folgendermaßen aufgebaut sein: (1) Kurzbeschreibung des Engagements (max. eine halbe DIN-A4-Seite), (2) ausführlichere Beschreibung (ca. zwei DIN-A4-Seiten), (3) ggf. eine Auswahl weitererMaterialien wie z. B. Bilder oder elektronische Publikationen.

Quelle: www.presseportal.de