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Asbest sicher entsorgen: Was Hausbesitzer wissen sollten - Kostenloser Ratgeber als E-Book

23.11.2018 - Vermischtes (Gesundheit, Bau, Immobilien, Abfall)

Mayen. (ots) - Fast ein viertel Jahrhundert nach dem Verbot von Asbest ächzen noch Hunderttausende von Gebäuden unter Altlasten auf dem Dach. Die mit asbesthaltigen Platten bis in die 90er Jahre gedeckten Dächer werden gefährlich, wenn sie in die Jahre kommen - verwittern, bröseln oder bersten. Viele Hausbesitzer zögern trotz sichtbarer Risiken mit einer Sanierung, die unter Schutzmaßnahmen stattfinden muss - aber einfacher, günstiger und schneller ist als viele denken. Normale Einfamilienhäuser lassen sich mit dem neuen Rathscheck Schieferdach-System in der Regel innerhalb von zwei Wochenvom Sorgenkind zum Schmuckstück verwandeln. Gefährliche Dachplatten werden dabei durch 100 Prozent Natur ersetzt - und weder Hausbewohnernoch Nachbarn müssen bei einer fachgerechten Sanierung mit Gesundheitsgefahren rechnen. Die Neueindeckung erfolgt nahezu ohne Lärmbelästigung, da die Dachsteine vorgefertigt geliefert und nur noch in einem neuen Schienensystem fixiert werden. Infos und ein kostenloser Bauherren-Ratgeber zum Thema "Risiko Asbest" unter www.schiefer.de, Bauherrenberatung bei Rathscheck Schiefer, Tel. 02651 955110.

Checkliste für Hausbesitzer

Viele Hausbesitzer sind unsicher: Leben sie wirklich unter einem Asbest-Dach? Ab wann wird es gefährlich? Wie saniere ich richtig? Eine Checkliste mit den wichtigsten Antworten.

1) Natur oder Kunstprodukt: Asbesthaltige Faserzementplatten wurden den bekannten Steinen aus Naturschiefer in Form und Farbe nachempfunden. Heute erkennt man in die Jahre gekommene Asbestzementdächer an der verblassten Farbe und häufig an einer starken Verwitterung.

2) Baujahr bestimmen: Wenn das Gebäude zwischen 1900 und 1993 errichtet wurde, besteht Gefahr, dass Asbest eingesetzt wurde. Besonders in den Jahren zwischen 1950 und 1993 kamen auf dem Dach Asbestplatten zum Einsatz, die im Westen wie Osten Deutschlands unterverschiedenen Markennamen bekannt waren.

3) Gefahr erkennen: Als gesundheitsgefährdend gilt ein Asbestdach,wenn sich durch Beschädigung oder Verwitterung feinste Fasern aus denPlatten lösen. Zwar dürfen einzelne beschädigte Platten ausgetauscht werden - Fachleute und Gesundheitsexperten empfehlen aber eine Komplettsanierung, wenn der Alterungsprozess weit fortgeschritten ist.

4) Profis fragen: Eine Asbestsanierung auf dem Dach muss man geschulten Fachleuten überlassen. Für Abriss und Entsorgung gelten strenge Vorschriften, da asbesthaltiges Material nur unter bestimmtenSchutzvorkehrungen entfernt werden darf.

5) Fördermöglichkeiten nutzen: Neben dem Finanzamt, das die Rechnungen bei einer konkreten Gesundheitsgefährdung als außergewöhnliche Belastung (§ 33, Einkommensteuergesetz und BFH-Urteil VI R 47/10) anerkennen kann, helfen Bund, Länder und Kommunen mit verschiedenen Förderprogrammen und zinsgünstigen Darlehen. Wer seine Altlast beispielsweise mit Schiefer saniert erhält im Rahmen eines bundesweiten Sanierungsprogrammes einen zusätzlichen Bonus von Rathscheck Schiefer. (www.schiefer.de)

Quelle: www.presseportal.de