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Allgemeine Zeitung Mainz: Grauzone / Kommentar von Karl Schlieker zum Urlaubs-Urteil

19.02.2019 - Wirtschaft (Wirtschaft)

Mainz (ots) - Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Nicht beantragter Urlaub verfällt nicht automatisch. Der Arbeitgeber muss die Mitarbeiter über ihre Ansprüche informieren. Damit nehmen die höchsten Richter die Unternehmen stärker in die Pflicht und das ist gut so. Warum sie allerdings nicht gleich mitentschieden haben, wann und wie umfassend die Belegschaft informiert werden muss, erschließt sich nicht. Damit wird ein Interpretationsspielraum eröffnet, der erst in der späteren Rechtsprechung geklärt werden muss. Das eröffnetfür die Arbeitgeber im praktischen Alltagsgeschäft eine unnötige Grauzone, die vermeidbar gewesen wäre. Ohnehin sollte mit dem Urteilsspruch kein unnötiger bürokratischer Aufwand entstehen. Eine sinnvolle Option wäre es, die Mitarbeiter beispielsweise zweimal vor Jahresende mit der Lohnabrechnung über ihren Urlaubsanspruch aufzuklären. Das würde den Aufwand in Grenzen halten. Aber auch jederMitarbeiter steht in der Pflicht, sich um seinen Urlaubsanspruch zu kümmern. Schließlich sollen die freien Tage der Erholung von der Arbeit dienen und nicht Jahre später in Geld aufgewogen werden.

Quelle: www.presseportal.de