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Häufige Fragen

Häufige Fragen

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Wird ein neuer Stromzähler beim Stromanbieterwechsel benötigt?

Grundsätzlich wird kein neuer Stromzähler bei einem Stromanbieterwechsel benötigt. Lediglich die Nummer des Zählers sowie der aktuelle Zählerstand müssen dem neuen Anbieter mitgeteilt werden.

Wird bei einem Anbieterwechsel ein neuer Stromzähler eingebaut?

Nein, der neue Stromanbieter kann selbstverständlich auch mit dem vorhandenen Zähler, der Zählernummer und dem aktuellen Zählerstand arbeiten. Entscheidet sich der Kunde allerdings für einen der neuen sogenannten intelligenten Stromzähler, mit denen eine Energieverbrauchskontrolle im Internet möglich ist, so wird der Neueinbau notwendig.

Wie muss der vorherige Stromanbieter über den Anbieterwechsel informiert werden?

Der alte Stromanbieter wird normalerweise von dem ihm folgenden neuen Anbieter informiert. Der Stromkunde muss selber keinerlei Initiative übernehmen.

Wird ein gesonderter Vertragsabschluss notwendig, wenn ein anderer Stromanbieter gewählt wird?

Normalerweise ist kein separater Vertragsabschluss notwendig, wenn man sich für einen neuen Stromanbieter entscheidet und zu diesem wechselt. Allerdings gibt es immer mehr Anbieter, die verschiedene Vertragsmöglichkeiten anbieten, die unter Umständen mit Strompreisgarantien verknüpft sein können. In diesen Fällen verpflichtet man sich mittels eines Vertrags, für eine gewisse Zeit Kunde des Energieanbieters zu bleiben.

Muss der Vermieter über einen Stromanbieterwechsel des Mieters informiert werden?

Ein Vermieter muss nicht über den Stromanbieter seines Mieters informiert werden. Dies ist eine persönliche Entscheidung des Mieters unabhängig von seinem Mietvertrag.