Sie sind hier: » Startseite » Aktuelles
Tipp

Aktuelles

« Zurück zur Übersicht

Versicherungstipp: Sehen und gesehen werden - Mit dem Auto sicher durch die dunkle Jahreszeit

28.11.2017 - Vermischtes (Auto, Versicherung, Unfall, Ratgeber)

Saarbrücken (ots) -

- Herbst und Winter stellen Autofahrer vor verschiedene witterungsbedingte Herausforderungen. - Laut Statistischem Bundesamt ereigneten sich 2016 knapp ein Viertel (24 Prozent) aller Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden bei Dämmerung und Dunkelheit.(1) - CosmosDirekt Kfz-Versicherungsexperte Frank Bärnhof gibt Tipps für mehr Sicherheit während der Fahrt.

Frühnebel, Dunkelheit oder Frost - die kommenden Monate bergen viele Risikofaktoren für Autofahrer. Denn laut Statistischem Bundesamt ereigneten sich im Jahr 2016 mehr als 74.000 von insgesamt 308.145 Unfällen mit Personenschaden bei Dämmerung und Dunkelheit, knapp 1.000 davon endeten tödlich. Zudem fühlt sich nahezu jeder dritte deutsche Autofahrer (31 Prozent) im Dunkeln unsicher hinter dem Steuer. Das ergab eine repräsentative forsa-Studie (2) im Auftragvon CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali Deutschland. Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt, erklärt, was Autofahrer in der dunklen Jahreszeit beachten sollten.

Licht anschalten für eine sichere Fahrt

In den Dämmerstunden sind die Sichtverhältnisse oft schlecht. Daher heißt es in der dunklen Jahreszeit im Straßenverkehr nicht nur "Augen auf", sondern auch "Licht an". Denn bei unzureichender Fahrzeugbeleuchtung steigt das Unfallrisiko. Frank Bärnhof rät deshalb: "Sehen und gesehen werden - das zählt für Autofahrer besonders. Wer sich hinters Steuer setzt, sollte immer für freie Sicht und die richtige Beleuchtung sorgen." Der Kfz-Versicherungsexperte weiß, dass unzureichende Beleuchtung weitereKonsequenzen nach sich ziehen kann: "Wer trotz ungünstiger Sichtverhältnisse ohne Licht fährt, dem kann auch bei einem nicht selbstverursachten Unfall eine Teilschuld zugesprochen werden. Auch der Kaskoversicherer kann in einem solchen Fall prüfen, ob er die Leistung kürzt." Deshalb gilt: rechtzeitig das Licht einschalten und sich nicht auf die automatische Fahrzeugbeleuchtung verlassen. Autofahrer riskieren somit nicht nur ihren Versicherungsschutz, sondern auch ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg: innerhalb von Ortschaften von 25 Euro, außerorts 60 Euro und ein Punkt.

Bei Nebel hilft Abblendlicht

Gerade in der kalten Jahreszeit beeinträchtigt auch Nebel häufig die Sicht. In diesem Fall ist es wichtig, ausreichend Abstand zu halten, aufs Tempo zu achten und auf Landstraßen nicht zu überholen. Gerät man in eine Nebelbank, kann es helfen, nachfolgende Autofahrer per Warnblinkanlage auf die schlechte Sicht hinzuweisen. Zudem gilt in Sachen Licht: "Bei Nebel sollten Autofahrer unbedingt das Abblendlicht einschalten, keinesfalls das Fernlicht. Denn das reflektiert", so Frank Bärnhof. Nebelschlussleuchten dürfen erst bei Sichtweiten unter 50 Metern zum Einsatz kommen, da auch sie blenden können. Außerdem rät der Experte: "Bei einer Sichtweite unter 50 Metern ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO) höchstens Tempo 50 erlaubt. Vor Auffahrunfällen schützt außerdem genug Abstand zum vorausfahrenden Auto."

Vorsorgen im Herbst mit Gratis-Lichttest

Wer bei Dämmerung, Nebel oder Dunkelheit unterwegs ist, sollte sicherstellen, dass das Licht am Fahrzeug einwandfrei funktioniert. Defekte Leuchten können nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer irritieren. Frank Bärnhof empfiehlt: "Autofahrer, die ihre Fahrzeugbeleuchtung im Herbst durchchecken lassen, sind auf der sicheren Seite. Die Prüfung muss nicht einmal etwas kosten." So bieten viele Werkstätten und Prüfstationen im Herbst einen Gratis-Lichttest an. Aber auch hier gilt: Scheinwerfer, Rückleuchten und Blinker regelmäßig reinigen - sonst nützen auch Lichttests nichts.

(1) Statistisches Bundesamt: http://ots.de/8ob2V

(2) Repräsentative forsa-Studie "Deutschland mobil 2015" im Auftrag von CosmosDirekt. Im September 2015 wurden 2.006 deutsche Autofahrer ab 18 Jahren befragt. (3) Bußgeldkatalog: https://www.bussgeldkatalog.org/beleuchtung-warnzeichen/

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-sichtverhaeltnisse

Informationen rund um CosmosDirekt gibt es im Internet unter: www.cosmosdirekt.de

Quelle: www.presseportal.de