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Unbeschadet durch die Sturmsaison

18.01.2018 - Vermischtes (Wetter, Versicherung, Verbraucher, Immobilien)

Nürnberg (ots) - Abgerissene Äste, entwurzelte Bäume, abgedeckte Hausdächer: "Friederike" fegt derzeit über Deutschland hinweg und setzt gewaltige Kräfte frei, die Hab und Gut schaden können. Peter Meier, Vorstandsmitglied der NÜRNBERGER Versicherung, informiert, welche Versicherungen bei Sturmschäden greifen.

Gebäude umfassend absichern

"Generell werden Sturmschäden am Gebäude, an der Einrichtung sowieam Auto ab Windstärke 8 über die Wohngebäude-, Hausrat- bzw. Kaskoversicherung abgewickelt", erklärt Peter Meier. Erreicht ein Sturm Windgeschwindigkeiten von 62 Stundenkilometern oder mehr, zahltdie Gebäudeversicherung die verursachten Schäden am Haus oder der Eigentumswohnung. "Die Versicherung kommt hier auch für Schäden an Zäunen, fest angebrachten Markisen oder Nebengebäuden wie Garagen auf."

Richtiger Schutz für Wertgegenstände

Doch nicht nur Gebäude können vom Sturm betroffen sein, sondern ebenso das persönliche Hab und Gut im Haus oder der Wohnung. Schäden am Inventar sind über die Hausratversicherung gedeckt. Die Teilkaskoversicherung wiederum springt ein, wenn ein Unwetter dem Auto zugesetzt hat. Sie übernimmt die über die Selbstbeteiligung hinausgehenden Reparaturkosten - selbst wenn das Fahrzeug von losgerissenen Dachziegeln oder einem umgestürzten Baum getroffen wurde.

Vorsorge bei extremer Witterung

Neben Stürmen verursachen vor allem Elementarereignisse wie Starkregen, Hagel oder Überschwemmungen hohe Kosten. Solche Unwetterkönnen verheerende Folgen haben. Das Aufräumen und Wiederherstellen wird schnell zur finanziellen Belastungsprobe. Denn der Staat kommt grundsätzlich nur für nicht versicherbare Schäden auf. Mit einer Elementarschaden-Versicherung als Ergänzung zur Gebäude-, und Hausratversicherung kann man sich vor den finanziellen Folgen extremer Witterung schützen.

Und wenn es zu Schäden kommt?

Peter Meier rät dazu, im Ernstfall schnell zu handeln: "Betroffenesollten versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten, zum Beispiel indem sie zerbrochene Fenster provisorisch abdichten, damit kein weiteres Regenwasser eindringen kann. Es ist wichtig, dass sie den Versicherer unverzüglich informieren, um Reparaturen und Aufräumarbeiten abzustimmen. Außerdem muss der Schaden dokumentiert werden, am besten mit Fotos oder Videos."

Quelle: www.presseportal.de