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Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zum Schlecker-Prozess

27.11.2017 - Wirtschaft (Wirtschaft, Arbeitgeber)

Regensburg (ots) - Insolvenzverursachung ist kein Straftatbestand.Ein Mensch kann nicht für sein Scheitern bestraft werden - weder der kleine Bauer noch der große Unternehmensmanager. Anton Schlecker wurde wegen Bankrotts verurteilt. Dass er obendrein durch falsche unternehmerische Entscheidungen sein Lebenswerk zerstört hat und damit seine Beschäftigten auf die Straße setzen musste, ist durchaus verwerflich. Juristen geht das aber nichts an.

Quelle: www.presseportal.de