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Freizeitsportler sollten die PECH-Regel kennen

28.11.2017 - Vermischtes (Gesundheit, Sport, Freizeit, Ratgeber)

Baierbrunn (ots) - Ob beim Spaziergang, bei einer Wanderung oder beim Sport - ein einziger Fehltritt kann zu einem Bänderriss oder einer -zerrung im Sprunggelenk führen. Zur Schadensbegrenzung empfehlen Ärzte direkt nach dem Missgeschick vier Sofortmaßnahmen - zusammengefasst unter der PECH-Regel. P steht für Pause (Entlastung),E für Eis (Kühlen), C für Compression (englisch: Druck) und H für Hochlegen. "Damit lassen sich Blutergüsse, Schwellungen und Schmerzendeutlich reduzieren", betont der Chefarzt der Klinik für Orthopädie, Unfall- und Handchirurgie am Klinikum Osnabrück, Professor Martin Engelhardt, im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau". Freizeitsportler sollten stets ein Coolpack und elastische Binden dabeihaben. Auch eine Schmerzsalbe ist sinnvoll.

Selbst wenn die Schmerzen nach der Erstbehandlung nachlassen, sollten Betroffene zudem möglichst zeitnah einen Arzt aufsuchen. Dennwie stark die Bänder nach einer Verstauchung geschädigt sind, kann nur ein Arzt beurteilen. "Wenn ein Bänderriss übersehen und nicht behandelt wird, kann das Gelenk dauerhaft instabil bleiben und verschleißt vorzeitig durch chronische Fehlbelastungen", warnt Engelhardt.

Weitere Informationen rund um das Thema Verstauchung stehen in deraktuellen "Apotheken Umschau".

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 11/2017 B liegt aktuell inden meisten Apotheken aus.

Quelle: www.presseportal.de