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"Es ist an der Zeit, die Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch zu revidieren!" / Die Streichung von §219a StGB sollte nur der erste Schritt einer umfassenden Rechtsreform sein

21.02.2018 - Politik (Medizin, Rechtsprechung, Gesetze)

Berlin/Oberwesel (ots) - Am morgigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag über die Abschaffung des Straftatbestands der "Werbung für den Schwangerschaftsabbruch" (§ 219a StGB) debattieren. Die Giordano-Bruno-Stiftung würde es sehr begrüßen, "wenn dieser alte, noch aus der Nazizeit stammende Paragraph fällt", sagt gbs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon. "Doch diese Streichung allein würde die weltanschauliche Schieflage in der Gesetzgebung nicht beseitigen. Leider sind die Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch in ihrer Gesamtheit weder rational noch evidenzbasiert noch weltanschaulich neutral. Es ist an der Zeit, sie grundlegend zu revidieren."

In Bezug auf die aktuelle Debatte über die Abschaffung von § 219a StGB bezieht Schmidt-Salomon klare Position: "Selbstverständlich darfdas Anbieten von Informationen über den Schwangerschaftsabbruch niemals als strafbare Handlung begriffen werden. Im Gegenteil: Das Verschweigen solcher Informationen müsste als Verstoß gegen die ärztliche Informationspflicht (§ 630c, Abs. 1 BGB) gewertet werden! Darüber hinaus müsste der deutsche Staat endlich dafür sorgen, dass es auch in ländlichen Gebieten Kliniken gibt, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die jetzige Situation, in der Frauen oft 100 Kilometer fahren müssen, um eine geeignete Klinik zu finden, ist religiöse Schikane und in einem weltanschaulich neutralenStaat nicht länger zu tolerieren."

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Quelle: www.presseportal.de