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Erfolg vor Gericht im Namensstreit: die Bayerische darf ihren Namen behalten

06.10.2017 - Wirtschaft (Versicherung, Rechtsprechung, Wirtschaftsrecht)

München (ots) - Das Landgericht München I hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen 33014425/16) die Klage der Versicherungskammer Bayern (VKB) gegen die Versicherungsgruppe die Bayerische abgewiesen, nach der die VKB der Bayerischen verbieten lassen wollte, ihr Unternehmenskennzeichen "die Bayerische" weiterhinzu nutzen.

Die Richter bezeichneten die Klage der VKB als "unbegründet". Die Verwendung des Namens "die Bayerische" erfülle nicht den Tatbestand der von der VKB behaupteten Irreführung: "Weder die Verwendung des bestimmten Artikels "die" allein, noch die Kombination mit dem Wort "Bayerische" sind geeignet, die maßgeblichen Kreise in die Irre zu führen", heißt es in der Urteilsbegründung des Gerichts. Außerdem seider Namensunterschied zwischen der Bayerischen und der VKB "zu groß für die Annahme einer Verwechslungsgefahr". Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.

Die Klage der VKB vom September 2016 kam für die Versicherungsgruppe die Bayerische überraschend, die kurz zuvor das Fußballsponsoring mit dem TSV 1860 München bekannt gegeben hatte. Zudem hatte die Bayerische die VKB vor der Einführung der Marke schonfrühzeitig und zeitlich deutlich vor der Markeneinführung 2012 informiert. Überdies unterhielten beide Versicherungsgesellschaften seit Jahren gedeihliche Geschäftsbeziehungen. Das gute Verhältnis hatte die VKB mit ihrer Klage einseitig aufgekündigt.

Quelle: www.presseportal.de