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Dieselgipfel: Geballte Inkompetenz / Vorwurf des Rechtsbruchs durch die Exekutive

29.11.2017 - Politik (Umwelt, Auto, Energie, Justiz)

Düsseldorf (ots) - Die im Abgasskandal führende Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf wirft den Teilnehmern am Dieselgipfel geballte Inkompetenz vor.

Besonders bemerkenswert sei, so Rechtsanawalt Prof. Dr. Marco Rogert, dass selbst die geschäftsführende Umweltministerin Barbara Hendricks Maßnahmen vorschlägt, die Feststellungen aus ihrem eigenen Hause, nämlich des Umweltbundesamtes ad absurdum führt. Das Umweltbundesamt sieht selbst den Hauptverursachungsbeitrag der überhöhten Stickstoffdioxidwerte in den Städten mit 67 Prozent Verursachungsbeitrag bei den Diesel - PKW (siehe Video - www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe/stickstoffoxide).

"Völlig zutreffend haben deshalb sämtliche mit dieser Fragestellung befassten Verwaltungsgerichte all diejenigen Luftreinhaltepläne der Städte als untauglich angesehen, die genau diese nunmehr untauglichen Maßnahmen des "Dieselgipfels" zur Luftverbesserung als "Placebo" festlegen, wie

- Saubere Busflotten (die meist schon sauberer sind als Diesel-PKW) - Mehr Fahrrad fahren - Fahrgemeinschaften bilden", erläutert Prof. Dr. Rogert.

"Die vorstehenden Maßnahmen sind erwiesener Maßen untauglich. Deshalb kommen die Maßnahmen einer vorsätzlichen Volksverdummung gleich", äußert Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert.

In solch untaugliche Maßnahmen 1 Mrd. EURO Steuergelder zu verschwenden sei ein Skandal.

Die Anwälte rügen ferner, dass es keine Legitimation für den Dieselgipfel gebe. Zuständig seien die Bundesländer und die Oberbürgermeister der betroffenen Städte. Bei diesen liege eine Ermessensreduzierung auf Null vor, was die Einführung von Dieselfahrverboten in den Innerstädten angeht.

Die Exekutive hat sich nach Ansicht der Anwälte Rogert & Ulbrich aus rechtsstaatlichen Grundsätzen verabschiedet, als sie zum Schutz der Automobillobby zugestand, alle illegal in den Verkehr gebrachten Dieselfahrzeuge dort zu belassen, obgleich kein Fahrzeuge gemäß der EG-Typgenehmigung hergestellt worden war. Diese Fahrzeuge verfügen nach Darstellung von Prof. Dr. Martin Führ über keine Genehmigung, dakeine Fahrzeug von der Genehmigungswirkung der erteilten EG-Typgenehmigung erfasst werde.

Es sei auch der Bevölkerung nicht zu vermitteln, weshalb ein illegal chipgetuntes Fahrzeug gemäß § 19 Abs. 7 StVZO i.V.m. §§ 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 3, Abs. 5 StVZO kraft gesetzlicher Anordnung nicht auf deutschen Straßen betrieben werden dürfe, während eine viel gravierendere Abweichung mit Auswirkung auf die Volksgesundheit, die die Hersteller selbst vorgenommen hätten, sanktionslos bliebe.

Prof. Dr. Marco Rogert bezeichnet deshalb auch den Rückruf als "rechtlichen Unsinn". "Wenn für den auf der Straße betriebenen Dreckmodus keine Genehmigung bestand oder dieser von der Genehmigungswirkung nicht erfasst wurde, dann ist es auch rechtlich unmöglich durch einen Nebenauflage - den Rückruf - etwas zu heilen. Eine Nebenauflage kann nur dann ergehen, wenn für den tatsächlichen Betrieb auf der Straße eine gültige EG-Typgenehmigung bestand. Daran fehlt es."

Der Rechtsbruch des Kraftfahrtbundesamtes wird dadurch abgesichert, dass niemand in die Verwaltungsvorgänge und die Akten des Kraftfahrtbundesamtes Einsicht erhält. Es handele sich entweder um Betriebsgeheimnisse der Automobilhersteller oder aber es könne derRechtskreis der Geschädigten Autofahrer nicht berührt sein, so argumentiert das Kraftfahrtbundesamt.

Auch wenn den Rechtsanwälten bekannt ist, dass die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben zu schmerzlichen Konsequenzen für die Bevölkerung führen kann, sehen die Rechtsanwälte die Anwendung und die Durchsetzung geltenden Rechts aber als alternativlos an.

"Nimmt man das geltende Recht nur deshalb nicht mehr ernst, weil es für Millionen von Bürgern zu Einschnitten in der privaten Lebensführung kommt, wird das Rechtssystem ausgehöhlt und schafft sich selbst ab. Der Grundsatz "to big to fail", wie er bereits bei der Bankenrettung angewendet wurde, führt stets zur Belohnung der Schädiger", erläutert Prof. Dr. Marco Rogert.

Die Anwälte weisen darauf hin, dass die Geschädigte im Hinblick auf diese Verschwörung von Politik, Behörden und Wirtschaft nicht rechtlos gestellt sind und sowohl zivil- als auch öffentlich-rechtliche Ansprüche durchsetzen können.

Es sei nach Auffassung der Anwälte an der Zeit, dass der mündige Bürger aufsteht und sein Recht in die Hand nimmt.

Quelle: www.presseportal.de