Sie sind hier: » Startseite » Aktuelles
Tipp

Aktuelles

« Zurück zur Übersicht

Deutsche gesetzliche Unfallversicherung - Von Vorsorge bis Nachsorge alles unter einem Dach (AUDIO)

19.02.2018 - Vermischtes (Gesundheit, Versicherung, Arbeit, Unfall, Ratgeber)

Berlin (ots) -

Anmoderationsvorschlag:

Hand eingeklemmt, Zahn ausgeschlagen oder vielleicht sogar Schlimmeres - auch bei der Arbeit passiert schnell mal ein Unfall. Wie schnell, das zeigen die aktuellen Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung. Danach gab es allein 2016 fast 880.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Das sind immerhin fast 22 Arbeitsunfälle je 1.000 Vollbeschäftigte. Zuständig ist dann nicht die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. Sie versichert alle abhängig Beschäftigten in Deutschland, aber auch Kitakinder, Schüler und Menschen im Ehrenamt. Beiträge bezahlen die Versicherten in der Regel aber nicht. Wie das funktioniert und was Ihre gesetzliche Unfallversicherung für Sie tut - Helke Michael hat sich mal schlau gemacht.

Sprecherin: Die gesetzliche Unfallversicherung - das sind die Unfallkassen und die Berufsgenossenschaften. Sie kümmern sich unter anderem um unsere Abs icherung, falls bei der Arbeit beziehungsweise auf dem Weg dahin oder zurück etwas passiert, oder wenn wir wegen unserer Tätigkeit eine Berufskrankheit bekommen.

O-Ton 1 (Michael Quabach, 20 Sek.): "Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen organisieren die medizinische Behandlung. Sie kümmern sich um die Rückkehr in den Beruf. Es gibt da speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sogenannte Reha-Manager, die die Rehabilitation steuern und begleiten. Und für bestimmte Verletzungen oder bestimmte Erkrankungen gibt es auch spezialisierte Unfallkrankenhäuser."

Sprecherin: Erklärt Michael Quabach vom Spitzenverband DGUV. Bleiben nach einem Unfall Schäden zurück, gibt es je nach Schwere derFolgen auch finanzielle Unterstützung, die sogenannte "Unfallrente".

O-Ton 2 (Michael Quabach, 22 Sek.): "Und diese Unfallrente soll die Beeinträchtigungen durch einen Arbeitsunfall ausgleichen. Um den bürokratischen Aufwand dabei möglichst gering zu halten, sieht das Gesetz vor, dass dieser Schaden abstrakt berechnet wird. Und es gibt dabei noch einen großen Vorteil: Dadurch, dass sich die Forderungen unmittelbar an die Unfallversicherung richten, haben Beschäftigte immer einen solventen Ansprechpartner, auch wenn es ihr Unternehmen nicht mehr gibt."

Sprecherin: Das gilt auch bei anerkannten Berufskrankheiten. Gesetzlich unfallversichert ist übrigens so gut wie jeder in Deutschland - von den Berufstätigen, über die Kinder in den Kitas, Schüler und Studenten bis hin zu denen, die ehrenamtlich tätig sind. Und zwar ganz automatisch, ohne sich irgendwo anmelden zu müssen und ohne auch nur einen Cent dafür zu zahlen.

O-Ton 3 (Michael Quabach, 21 Sek.): "Die Beiträge für die Beschäftigten zahlen alleine die Arbeitgeber - das ist anders, als wir das in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung kennen.Unternehmer können übrigens auch selbst versichert sein - entweder gesetzlich oder freiwillig. Und die Gruppen, die versichert sind, ohne beschäftigt zu sein, wie zum Beispiel Schüler, Studierende und dergleichen, deren Versicherungsschutz wird vom Staat finanziert."

Abmoderationsvorschlag:

Vom Kleinkind bis zum Rentner - Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sichern viele Menschen gegen die Folgen von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ab. In der Regel bezahlen die Versicherten dafür nichts! Ob Sie dazu gehören, unter welchen Umständen Sie welche Ansprüche geltend machen können und noch jede Menge andere Infos finden Sie in der Infobroschüre "In guten Händen" und natürlich auch im Netz unter www.dguv.de.

Quelle: www.presseportal.de